
Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Nachdem das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) Herrn Obelix erklärt hat, dass er ohne seinen Freund Asterix nicht den erweiterten Schutz einer berühmten Marke genießt wird nun auch Moneypenny, die Sekretärin des Chefs „M“ von 007 in die Schranken gewiesen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage der Herausgeberin der James Bond Filme gegen eine Moneypenny Verwaltungs GmbH, die auf Sekretariatsarbeiten spezialisiert ist, letztinstanzlich zurückgewiesen. Die Klägerin berief sich auf den sogenannten Werktitelschutz, der normalerweise nur für Titel von Büchern, Filmen, Spielen etc. bestimmt ist und nur in sehr seltenen Ausnahmefällen auch auf fiktive Figuren aus Buch- oder Filmwerken erweitert werden kann. Um eine solche Ausnahme handelt es sich bei „Moneypenny“ laut BGH nicht. Die Sekretärin von „M“ habe keine eigenständig kennzeichnende Wirkung, sondern erinnere allenfalls an die berühmte James Bond-Filmreihe hin. Die arme Moneypenny wird sich nun wohl nur mit dem Schicksal von Obelix trösten können.
Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.