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Der Geschäftsführer ist das Gesicht und die treibende Kraft einer GmbH. Er vertritt das Unternehmen nach außen und lenkt dessen Geschicke im Tagesgeschäft. Die Grundlage seiner Tätigkeit ist in der Regel ein Geschäftsführeranstellungsvertrag – darin werden Themen wie Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit und andere Modalitäten geregelt.
Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten eigentlich für GmbH-Geschäftsführer? Und welches Gericht ist zuständig, wenn es zum Streit kommt?
Die Position des Geschäftsführers ist besonders:
Diese doppelte Stellung – Organ und Vertragspartner – ist entscheidend: Selbst wenn die Organstellung endet (z. B. durch Abberufung), bleibt das Dienstverhältnis bestehen, bis es gesondert gekündigt wird.
Im arbeitsrechtlichen Sinne ist ein GmbH-Geschäftsführer in der Regel kein Arbeitnehmer. Grund: Er steht auf der Arbeitgeberseite und handelt für die Gesellschaft.
Das hat wichtige Konsequenzen:
Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn der Geschäftsführer weisungsgebunden ist und stark in den Betrieb eingegliedert – kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen.
Die Gesellschafterversammlung kann einen Geschäftsführer grundsätzlich jederzeit abberufen, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag schränkt dies auf wichtige Gründe ein.
Doch Achtung:
Kündigungsfristen
Gesetzliche Kündigungsfristen für Geschäftsführer gibt es nicht. Sie ergeben sich aus dem Anstellungsvertrag. Fehlen vertragliche Regelungen, ist die Rechtslage uneinheitlich:
Praxis-Tipp: Regeln Sie Kündigungsfristen klar im Anstellungsvertrag, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Klagt ein Geschäftsführer gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags, sind in der Regel die ordentlichen Gerichte (Amts- oder Landgericht) zuständig – nicht das Arbeitsgericht.
Eine Ausnahme besteht, wenn:
Fristen beachten
Für Geschäftsführer gilt nicht die strenge Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes. Dennoch empfiehlt es sich, zeitnah zu handeln, um Rechtsnachteile zu vermeiden – insbesondere wenn ein Arbeitsverhältnis im Raum steht.
Fazit
Die arbeitsrechtliche Stellung eines GmbH-Geschäftsführers ist komplex und unterscheidet sich wesentlich von der eines Arbeitnehmers. Abberufung, Kündigung und Klagewege müssen sauber getrennt betrachtet werden.
Unser Tipp:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Geschäftsführeranstellungsvertrag klare Regelungen zu Kündigungsfristen und Abberufung enthält. Im Streitfall sollten Sie frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Expertise im Arbeitsrecht beraten Sie gern individuell.
Sie haben Rückfragen an Insolvenzrechtsexperte Alexander Görtzel, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.