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Corona-Hilfe

Stadt Augsburg sagt Gastronomie Unterstützung in der Krise zu

Mit „Abstandsbotschaftern“ appelliert die Stadt an die Vernunft der Stadtgesellschaft, die Maßgaben zum Infektionsschutz einzuhalten. Foto: Ruth Plössel, Stadt Augsburg

Die Corona-Krise hat die Gastronomie besonders hart getroffen. Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber sagt deshalb den zuständigen Vertretern ihre Unterstützung zu: „Wir gehen gemeinsam durch diese Krise“.

Die Stadt möchte zusammen mit der Gastronomie die Auswirkungen der Corona-Krise bewältigen. Das soll auf der Basis der Phrase „Verantwortungsvoll mit den wiedergewonnenen Freiheiten umgehen“ geschehen. Oberbürgermeisterin Eva Weber hatte etwa 20 Vertreter aus der Gastro-Szene sowie von Polizei, Behörden und Verbänden zu einem Hearing ins Rathaus eingeladen, um deutlich zu signalisieren: „Wir stehen an Eurer Seite und sind verlässliche Ansprechpartner.“ 

Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen

Vor dem Hintergrund des Vorfalls in der Maxstraße betonte Weber: „Die allermeisten Wirte und Gäste verhalten sich vorbildlich und gehen verantwortungsvoll mit den schrittweisen Lockerungen vom Infektionsschutzgesetz um. Gleichzeitig gilt noch immer der K-Fall, der vom Freistaat ausgerufen wurde. In dieser Bandbreite geht es darum, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wahren – eine schwierige Gratwanderung.“

Verstößen gegen die Hygieneregeln werden bestraft

Die Stadt appelliert an die Öffentlichkeit, sich unbedingt an die Hygiene-Maßgaben zu halten. In einem mehrstufigen gemeinsamen Konzept wirken der städtische Ordnungsdienst und Polizei ebenfalls auf die Einhaltung der Hygieneregeln hin. Bei Verstößen gibt es eine „klare Ansage“ des uniformierten Ordnungsdienstes. In einer nächsten Stufe schließlich wird die Polizei gerufen. 

Erlass und Rückerstattung von Gebühren

In Zeiten der Corona-Krise erlässt die Stadt den Gastronomiebetrieben die Straßensondernutzungsgebühr und erstattet bereits entrichtete Gebühren zurück. Auch weitere Möglichkeiten werden in nächster Zeit von der Stadt geprüft. Dabei geht es beispielsweise darum, Straßenräume für gastronomische Zwecke zu nutzen. Für dieses Entgegenkommen erwarte die Stadt jedoch auch Gegenleistungen: „Sie müssen von Ihrem Hausrecht als Wirte Gebrauch machen und auf Ihre Gäste entsprechend den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes einwirken – auch wenn sich Ihre Gäste auf öffentlichem Grund und Boden befinden“, appellierte Ordnungsreferent Frank Pintsch an die Vertreter und Vertreterinnen der Gastronomiebetriebe. 

Überschaubares Infektionsgeschehen in Augsburg

Oberbürgermeisterin Eva Weber machte deutlich, dass nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern auch viele kleine Einzelhandelsbetriebe schmerzlich von den Auswirkungen der Pandemie getroffen werden. „Normalität werden wir erst wieder haben, wenn es einen Impfstoff gibt. Augsburg hat heute ein vergleichsweise überschaubares Infektionsgeschehen. Das liegt auch daran, dass sich viele an die Auflagen gehalten haben. Bitte helfen Sie mit, dass wir die schrittweisen neuen Freiheiten gut umsetzen. Das geht nur mit Vernunft. Durch diese Krise müssen gemeinsam durch“, betonte Weber.

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