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Ein Jahr noch, dann feiern wir in Deutschland 500 Jahre Reinheitsgebot. Seit dieser Woche nun wissen wir, dass das eigentlich kein Grund zum Feiern ist. Denn ein deutsches Landgericht hat uns ins Bier gespuckt.
Es hat einer oberschwäbischen Brauerei verboten, für ihre Produkte mit dem Begriff "bekömmlich" zu werben. Verursacher der Attacke war eine selbsternannten Verbraucherschutzorganisation, die diesem Wort ein irreführendes Gesundheitsversprechen unterstellte.
Wäre es nicht seit jeher gute Sitte, beim Anstoßen mit den Gläsern dem Gegenüber ein "Wohl bekomm's" zu wünschen, könnte man über diesen Richterspruch mit einem Achselzucken hinweggehen. So aber stellen die Robenträger einen Teil derTrinkkultur in Frage, indem sie ein wohlmeinendes Wort in den Ruch der Irreführung rücken. Eine Trinkkultur, die ganz Europa geprägt hat, seit die alten Römer einander ein "prosit" wünschen, ein "Wohlsein".
Womit sich eine Erfahrung bewahrheitet, die einem (in nüchternem Zustand schon) beim Lesen von Gesetzestexten immer wieder aufstößt wie ein saures Bier: Rechtskultur und Sprachkultur haben schon lange nicht mehr viel gemeinsam. Übelmeinende können in jeden Begriff das Gegenteil von dem hineinlesen, was Gutmeinende darunter verstehen. Hier ist ein neues Reinheitsgebot dringend vonnöten.
Ansonsten ist der weise Satz des Literaten Heimito von Doderer auf eine weitere Berufsgruppe auszudehnen: "Ich halte jeden Menschen für voll berechtigt, auf die — von den Ingenieursgesichtern und Betriebswissenschaftlern herbeigeführte — derzeitige Beschaffenheit unserer Welt mit schwerstem Alkoholismus zu reagieren, so weit er sich nur was zum Saufen beschaffen kann." Im Übrigen pfeif ich drauf: Fiat justitia, ergo bibamus!
von Ulrich Pfaffenberger