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Bei der Hauptversammlung der Bauer AG wurde die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in den Namen lautende Stückaktien beschlossen. Der dafür erforderlichen Änderung der Satzung wurde sich ebenfalls angenommen. Die entsprechende Satzungsänderung wurde kurz darauf in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Ingolstadt eingetragen und erhielt somit die entsprechende Wirksamkeit. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von über 183 Millionen ist nunmehr in 43.037.478 Millionen auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt.
Eine solche Umstellung setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um eine natürliche Person handelt, eingetragen werden. Dies geschieht unter Angabe des vollen Namens, der Anschrift, einer elektronischen Adresse sowie des Geburtsdatums und der Stückzahl. Bei juristischen Personen werden die Firma, die Geschäftsanschrift, der eingetragene Sitz sowie ebenfalls die Stückzahl der gehaltenen Aktien eingetragen. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und somit ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung erhält.
Die Rechtsstellung der eingetragenen Aktionäre wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautenden Stückaktien nicht beeinträchtigt. Die Beteiligung und damit verbundenen Rechte der Aktionäre an der Bauer AG bleiben ebenfalls unverändert. Als letzter Handelstag der Inhaberaktien der Gesellschaft wurde der 20. November gewählt. Jegliche Handelsaufträge, die bis dahin noch nicht abgeschlossen wurden, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem Folgetag werden die neun auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft unter der ISIN DE000A40ETC9 gehandelt. Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird soll am 22. November nach Börsenschluss vorgenommen werden.