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von Miriam Glaß, Online-Redaktion
In einer Sitzung wurde über neue Maßnahmen im sozialen Bereich diskutiert. Dabei kam der schwäbische Bezirkstag unter anderem zu der Entscheidung, die Förderungsrichtlinien für die schwäbischen sozialpsychiatrischen Dienste und psychosozialen Suchberatungsstellen zu ändern. Außerdem verabschiedeten die schwäbischen Bezirksrätinnen und Bezirksräte die aktualisierte Fassung des Gesamtkonzeptes für eine bedarfsgerechte Versorgung von älter werdenden Menschen mit Behinderung.
Neue Förderungsrichtlinien in Schwaben
Der schwäbische Bezirkstag hat beschlossen die Förderungsrichtlinien für die schwäbischen sozialpsychiatrischen Dienste und psychosozialen Suchberatungsstellen künftig zu erneuern. Weil diese Einrichtungen für psychisch kranke und für suchtkranke Menschen von großer Bedeutsamkeit sind, wird die Sachkostenpauschale ab 2015 erhöht. Außerdem wird die Beschäftigung eines sogenannten Genesungsbegleiters unterstützt. Die Genesungsbegleiter sind selbst psychisch kranke Menschen, denen erlaubt ist, ihre Erfahrungen als Fachwissen beispielsweise in psychosozialen Einrichtungen einzubringen.
Neues Gesamtkonzept für älter werdenden Menschen mit Behinderung
Eine weitere Entscheidung des schwäbischen Bezirkstages war, das Gesamtkonzept für eine bedarfsgerechte Versorgung von älter werdenden Menschen mit Behinderung zu verbessern. Mittlerweile leben in Bayern fast 30 Prozent Menschen mit Behinderung, die über 60 Jahre alt sind. Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert machte darauf aufmerksam, dass gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege nach speziellen Lösungen und Angeboten für diese Personengruppe gesucht werden müsse. Besonders werden Maßnahmen benötigt, die den älter werdenden Menschen mit Behinderung die Zeit nach dem Arbeitsleben und das Wohnen erleichtern. Diesbezüglich wurde einigen neuen Einrichtungen und Platzerweiterungen zugestimmt. Beispielsweise wurde in Opfenbach-Mellatz (Landkreis Lindau) die Errichtung einer stationären sozialtherapeutischen Einrichtung für Menschen mit einer intellektuellen Behinderung und psychischen Störungen durch die St. Lukas-Klinik GmbH mit 24 Plätzen erlaubt.