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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Das Möbelhaus Inhofer aus Senden macht seit gut einem Monat Schlagzeilen: Das Managerteam des Möbelgiganten wird angeklagt, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten sowie Umsatzsteuer und Lohnsteuer hinterzogen zu haben. Eine Anschuldigung, die August Inhofer, sein Neffe Edgar Inhofer, sein Schwiegersohn Dr. Peter Schorr und sein Bruder Karl Inhofer klar abweisen. Das Augsburger Landgericht verhandelt in diesen Tagen über den Fall.
Managerteam von Möbel Inhofer streitet Sozialdumping ab
Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft August Inhofer, Alleingesellschafter der Firma Möbel Inhofer GmbH, und den restlichen Familienmitglieder der Geschäftsführung vor, fälschlicherweise einige als Verkäufer beschäftigte Mitarbeiter als freie Handelsvertreter geführt zu haben. Die vier Geschäftsführer von Möbel Inhofer wehren sich jedoch entschieden gegen den Vorwurf, durch systematisches Sozialdumping Abgaben und Steuern hinterzogen zu haben.
Rechtsanwalt Sauter weist auf schwer durchschaubares Regelwerk hin
Betroffen von diesem Vorwurf ist weniger als 1 Prozent der gesamten Belegschaft. Von diesen erfüllt wohl auch nur ein kleiner Teil nicht die Kriterien, die sie von Selbstständigen unterscheidet. Rechtsanwalt Alfred Sauter von Sauter & Wurm, der den Inhofer-Fall betreut, lies darüber hinaus verlauten, dass eine „mögliche Fehleinschätzung“ durch das vielschichtige Regelwerk des Sozialversicherungsrechts entstanden sein könnte. Für die Verantwortlichen eines mittelständischen Unternehmens sei dieses „nur mit Mühe zu durchschauende Regelwerk“ oft sehr trickreich.
Möbel Inhofer zahlt Gelder in Millionenhöhe nach
Rechtsanwalt Alfred Sauter teilte desweiteren mit, dass Möbel Inhofer, „ohne den Ausgang des Verfahrens abzuwarten, sämtliche Sozialversicherungsabgaben, die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer für die infrage kommenden Jahren in Millionenhöhe“ nachentrichtet hat. So sei weder den Kassen noch dem Staat ein finanzieller Schaden entstanden.
Gericht schlägt vor, Vorwürfe fallen und ändern zu lassen
Am zweiten Prozesstag unterbreitete nun das Gericht den Vorschlag, den Vorwurf von Umsatzsteuer-Hinterziehung sowie der Hinterziehung von Lohnsteuern nicht weiter zu verfolgen. Darüber hinaus schlug der Richter vor, die Sozialversicherungsbeiträge ausschließlich über den Zeitraum ab dem 1. Januar 2007 zu verhandeln. Dies würde die Summe um rund 0,65 Millionen Euro senken. Grund hierfür scheinen die Zeugenaussagen des Verhandlungstages zu sein, die zu Gunsten von Möbel Inhofer ausfielen. Die Staatsanwaltschaft hat sich zur Änderung der Anklage bisher nicht geäußert. Der nächste Verhandlungstag ist am 11. August 2015 angesetzt.