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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Wie schaffen wir es, die dem Landkreis zugewiesenen Asylbewerber einigermaßen gerecht auf die 17 kreiseigenen Städte und Gemeinden zu verteilen? Diese Frage stellt sich Landrat Thorsten Freudenberger seit langem. Um das Problem endlich aktiv anzugehen, traf er sich mit den Bürgermeistern des Landkreises Neu-Ulm. Zusammen besprachen sie die Verteilungsproblematik und einigten sich auf einen Vier-Punkte-Plan.
Neu-Ulm stehen jährliche Investitionen von 40 Millionen Euro in den Wohnbau bevor
Dieser sieht vor, die anerkannten Asylbewerber möglichst nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm zu verteilen. Der dafür nötige Soziale Wohnungsbau könne nur als „Solidaraufgabe“ geschultert werden, erklärte Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg. Allein die Stadt Neu-Ulm müsste beim derzeitigen Verteilungsstand Jahr für Jahr 200 neue Wohnungen bauen müssen. Die finanzielle Belastung würde so jährlich 40 Millionen Euro betragen. In den vergangenen Jahren ermöglichte der städtische Haushalt pro Jahr allerdings „nur“ Investitionen von 25 bis 27 Millionen Euro. Damit ist Neu-Ulm nicht allein: Auch Ulm und Augsburg müssen mehr Geld in den Wohnbau investieren, als gedacht.
Landkreis will Verteilung auf Gemeinden Prozentual angleichen
Orte im Landkreis, die die bereits sehr viele Flüchtlinge aufgenommen haben, sollen jedoch auf absehbare Zeit durch keine Zusätzlichen Asylsuchenden belastet werden. Als Beispiele nannte der Freudenberger Kadeltshofen (circa 50 Flüchtlinge auf etwa 500 Einwohner) und Unterelchingen, mit 5 Prozent Flüchtlingsanteil in der Bevölkerung. Dagegen werden alle Städte und Gemeinden, die einen Asylbewerberanteil von weniger als 1 Prozent aufweisen, aufgefordert möglichen Wohnraum für Flüchtlinge beim Landratsamt zu melden.
Notfallplan: Beschlagnahmung von kommunalen Gebäuden
Als letzten Punkt verabschiedeten Landrat und Bürgermeister des Landkreises Neu-Ulm, für den absoluten Notfall je ein Objekt zu benennen, welches zur Unterbringung von Immigranten beschlagnahmt werden könnte. Dabei betonte Landrat Freudenberger, privates Wohneigentum von sich aus niemals anzutasten. Betroffen von diesem Ausnahmeschritt dürften nur kommunale Gebäude sein.
Die Resolution des Landkreis Neu-Ulm
„Der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Bayerische Landkreistag werden aufgefordert, mit dem Freistaat Bayern Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, einen Solidarzuschlag bei den Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden einzuführen, die überdurchschnittlich stark durch Asylbewerber und Flüchtlinge belastet sind. In Gemeinden entstehen hierdurch zusätzliche Ausgaben (Beschaffung von Wohnraum, soziale Betreuung, freiwillige Unterstützung von Deutschkursen et cetera), die nicht vollständig von den Kommunen übernommen werden können. Gerade die Kommunen, die überdurchschnittlich viele Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge aufnehmen, sollten durch einen entsprechenden Bonus unterstützt werden.“