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Die Bundesagentur für Arbeit in Ulm ist nicht nur Anlaufstelle für Berufssuchende. Spätestens mit der Corona-Krise und zahlreichen Arbeitszeitausfällen spielen Weiterbildungsmaßnahmen auch für Arbeitnehmer eine große Rolle. Während Leistungen des Kurzarbeitergeldes bezogen werden müssen, können Betroffene den Leerlauf nutzen, um sich berufliche Qualifikationen anzueignen. Diese Möglichkeit wird auch in Bayerisch-Schwaben weiterhin relevant bleiben, da die Bundesregierung nun eine Verlängerung der Fristen für derzeitige Sonderregelungen beschlossen hat.
So lange gelten Ansprüche
Unternehmen unterliegen klar definierten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hierzu müssen mindestens zehn Prozent der internen Belegschaft einen Entgeltausfall von über zehn Prozent aufweisen. Bis zum Jahresende können nun weiterhin auch Leiharbeitnehmer Ersatzleistungen beziehen. Für ausgefallene Arbeitsstunden werden bis zum 31.12.2021 weiterhin die gesamten Sozialversicherungsbeiträge vollumfänglich erstattet.
Weitere Friständerungen
Ab Jahreswechsel ändert sich die maximale mögliche Bezugsdauer der staatlichen Hilfe. Momentan können Bedürftige sich bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld auszahlen lassen. Die Regelung kehrt 2022 zur Normalität zurück, indem wieder längstens zwölf Monate Ansprüche geltend gemacht werden können. Auch laufende Arbeitsausfälle dürfen dann die Zeitspanne nicht mehr ausdehnen.
Kurzarbeitergeld als Rettung
Der verstärke Einsatz des Kurzarbeitergeldes hat viele in der Krise das wirtschaftliche Bestehen erhalten. Nur durch diese Ersatzleistungen konnten vielerorts die Beschäftigten finanziert und deren Arbeitsplätze gesichert werden. Dadurch kam es nicht wie befürchtet zu enormen Arbeitslosenzahlen. Das zeigen auch die neuen Arbeitsmarktberichte aus Bayerisch-Schwaben. Das Vorkrisenniveau ist zwar noch nicht wiederhergestellt, doch der Trend bewegt sich monatlich in eine positive Richtung.