Weil der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hat, gilt für den Landkreis ab morgen, 30.10.2020, die Warnstufe Dunkelrot. Diese Maßnahmen gelten noch bis einschließlich Sonntag, 1. November. Ab Montag, 2. November, treten die Maßnahmen in Kraft, welche die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28. Oktober gefasst haben.
Gültige Maßnahmen im Landkreis Neu-Ulm vom 30.10. bis einschließlich 01. November 2020 Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen. Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!
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Abgesehen von den oben genannten Änderungen zur Sperrstunde und der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 50 Personen bei Veranstaltungen bleiben auch bis einschließlich 01. November 2020 die bereits aktuellen Verschärfungen gültig, die mit der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 in Kraft getreten waren. Das heißt:
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Pandemie weitere Maßnahmen erlassen, die ab dem 2. November in Kraft treten.
Weil der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hat, gilt für den Landkreis ab morgen, 30.10.2020, die Warnstufe Dunkelrot. Diese Maßnahmen gelten noch bis einschließlich Sonntag, 1. November. Ab Montag, 2. November, treten die Maßnahmen in Kraft, welche die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28. Oktober gefasst haben.
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Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Pandemie weitere Maßnahmen erlassen, die ab dem 2. November in Kraft treten.