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Günzburg verkündet neue Allgemeinverfügung zu Corona
Corona-Pandemie

Günzburg verkündet neue Allgemeinverfügung zu Corona

Symbolbild. Foto: Stadt Günzburg
Symbolbild. Foto: Stadt Günzburg

Die Corona-Zahlen im Landkreis Günzburg steigen weiter. Inzwischen liegt der Inzidenz-Wert im Bereich „Dunkelrot“. Deshalb wurde eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Der Landkreis Günzburg hat den Corona-Inzidenzwert von 100 auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten und schaltet somit auf der bayerischen Corona-Ampel auf die Farbe „dunkelrot“. Der Inzidenzwert, der am 28. Oktober vom LGL für den Landkreis Günzburg veröffentlicht wird, liegt bei 125 auf 100.000 Einwohner. Zugleich erlässt der Landkreis Günzburg heute eine Allgemeinverfügung. Diese Verfügung tritt ab Donnerstag, 29. Oktober in Kraft.

Längere Sperrstunde in der Gastronomie

Im Bereich der Gastronomie sieht die Änderung der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine längere Sperrstunde vor. Sie gilt von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens. Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist im selben Zeitkorridor ebenfalls von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Während der Sperrstunde ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken jedoch erlaubt.

Strengere Einschränkungen für Veranstaltungen

Aber nicht nur die Sperrstunde ändert sich: Es gelten nun auch strengere Werte für Veranstaltungen wie beispielsweise Vereins- und Parteisitzungen sowie in Kulturstätten und Kinos. Dort sind – wie für Tagungen, Messen und Kongresse – nun maximal 50 Personen als Teilnehmer erlaubt, unabhängig vom eigenen Hygienekonzept. Auch bei Sportveranstaltungen wird die Zuschauerzahl auf 50 begrenzt.

Private Feiern dürfen weiterhin nur mit fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Hausständen stattfinden.

Kindergärten und Schulen sollen

Für Kindergärten gilt weiter das gesonderte Hygienekonzept des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel des Landkreises bleibe es, Schulen und Kindergärten soweit wie möglich offen zu halten. Es obliege dem Gesundheitsamt die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens in den Schulen und Kindergärten täglich neu zu bewerten und über etwaige Folgen zu entscheiden.

Tragen von Masken auch für Grundschüler

Es wird zudem eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab 29. Oktober für den Landkreis Günzburg in Kraft tritt. Diese regelt, dass Grundschüler in den Schulen wieder Maske tragen müssen – auch am Platz und auch im Klassenverbund. Der Landkreis will dafür Sorge tragen, dass die Schulen solange es möglich ist, für den Präsenzunterricht offenbleiben.

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