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Impfangebot für Geflüchtete Ukrainer in Neu-Ulm
Pandemie-Management

Impfangebot für Geflüchtete Ukrainer in Neu-Ulm

Symbolbild. Neu-Ulm reagiert mit Sonderaktionen auf die steigende Impfnachfrage. Foto: Mat Napo/Unsplash
Symbolbild. Impfangebote werden angepasst in Neu-Ulm. Foto: Mat Napo/Unsplash

Der Landkreis Neu-Ulm erleichtert Geflüchteten aus der Ukraine den Zugang zur Corona-Impfung. Wie das funktioniert.

Ab sofort wird in der Impfstelle in Neu-Ulm ein Dolmetscher vor Ort sein und die Flüchtlinge begleiten. Die Impfung ist unabhängig vom Stand der Registrierung möglich. 


Anmeldung und Ausweisdokumente


Eine vorherige Anmeldung zur Impfung ist nicht notwendig. Falls ein Ausweisdokument und/oder Impfpass vorhanden sind, sollten diese zum Impftermin mitgebracht werden. Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie die erste und zweite Auffrischungsimpfung. Zum Einsatz kommen BioNTech, Moderna und der Kinderimpfstoff von BioNTech. Kinderimpfungen (fünf bis einschließlich elf Jahre) sind Sonntags in der Impfstelle Neu-Ulm sowie Mittwochs und Samstags im Impfzentrum Weißenhorn möglich.


Bereits mit einem unzulässigem Impfstoff geimpft


Sollten die Geflüchteten bereits mit einem Impfstoff geimpft sein, der nicht in der Europäischen Union zugelassen ist, ist die Impfung in den Impfstellen oder Impfzentren des Landkreises möglich, wenn die vorangegangene Corona-Impfung vor 28 Tagen oder länger erfolgt ist.

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