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Ab sofort wird in der Impfstelle in Neu-Ulm ein Dolmetscher vor Ort sein und die Flüchtlinge begleiten. Die Impfung ist unabhängig vom Stand der Registrierung möglich.
Eine vorherige Anmeldung zur Impfung ist nicht notwendig. Falls ein Ausweisdokument und/oder Impfpass vorhanden sind, sollten diese zum Impftermin mitgebracht werden. Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie die erste und zweite Auffrischungsimpfung. Zum Einsatz kommen BioNTech, Moderna und der Kinderimpfstoff von BioNTech. Kinderimpfungen (fünf bis einschließlich elf Jahre) sind Sonntags in der Impfstelle Neu-Ulm sowie Mittwochs und Samstags im Impfzentrum Weißenhorn möglich.
Sollten die Geflüchteten bereits mit einem Impfstoff geimpft sein, der nicht in der Europäischen Union zugelassen ist, ist die Impfung in den Impfstellen oder Impfzentren des Landkreises möglich, wenn die vorangegangene Corona-Impfung vor 28 Tagen oder länger erfolgt ist.