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HWK Ulm und Landesregierung: Einigung über Zuschüsse jetzt doch außergerichtlich?
Handwerkskammer Ulm

HWK Ulm und Landesregierung: Einigung über Zuschüsse jetzt doch außergerichtlich?

Kultusminister Andreas Stoch und Handwerkspräsident Krimmer beim Antrittsbesuch des BWHT-Präsidenten Reichhold. Foto: BWHT
Kultusminister Andreas Stoch und Handwerkspräsident Krimmer beim Antrittsbesuch des BWHT-Präsidenten Reichhold. Foto: BWHT

Es herrscht ein Ungleichgewicht bei den Zuschüssen für Studenten und Berufsschülern. Darauf machte die Handwerkskammer Ulm die Landesregierung in den vergangenen Jahren schon mehrmals Aufmerksam. Bis jetzt hat sich jedoch nichts getan. Nun hat die Landesregierung ihren Wirtschaftsplan mit einem Nachtrag auf aktuelle Herausforderungen anpasst. Die HWK Ulm sieht ihre Chance.

von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion

Wer im Kammergebiet der Handwerkskammer Ulm eine Ausbildung absolviert, sieht sich des Öfteren mit weiten Wegen zu den Berufsschulen konfrontiert. Nicht selten müssen die Azubis dazu einige Nächte in Internaten verbringen. Doch das ist teuer. Die Zuschüssen pro Übernachtung betragen dabei auch nur sechs Euro. Das ist fünfmal weniger als beim Nachbarn Bayern (35 Euro pro Nacht). Die HWK Ulm fordert daher seit längerem Änderungen. Nun könnte es soweit sein. Das Kultusministerium habe signalisiert, eine wesentliche Veränderung zu Gunsten der beruflichen Bildung einleiten zu wollen.

Landesregierung hat jetzt Chance auf eine außergerichtliche Einigung

„Es ist gut, dass die Landesregierung ihren Wirtschaftsplan mit einem Nachtrag auf aktuelle Herausforderungen anpasst“, so Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm, zum kommenden Nachtragshaushalt von Wirtschafts- und Finanzminister Schmid. Die juristisch angemahnte Umsetzung der Erhöhung von Übernachtungs- und Internatskostenzuschüssen der Berufsschüler könnte jetzt also vielleicht doch außergerichtlich gelöst werden. „Es wäre schade, wenn die Landesregierung das jetzige Fenster des Nachtragshaushalts zur Anpassung der Zuschüsse nicht nutzen würde“, erklärt Krimmer. Eine juristische Klärung sei weder klug noch politisch nachvollziehbar. Es sei ein gutes Signal, wenn die Landesregierung jetzt nicht weiter den Gang durch die Instanzen plane.

HWK Ulm: 20 Prozent aller Auszubildenden werden jedes Jahr benachteiligt

Betroffen sind im Kammerbezirk Ulm insbesondere die Internate in Ulm, Biberach, Schwäbisch Gmünd und die Unterkünfte in Überlingen. Dort sind an einem normalen Berufsschultag mehr als 120 Auszubildende von einer Internatsunterbringung betroffen. „Zusätzlich dazu fahren über alle Lehrjahre hinweg rund 1.250 Jugendliche für eine Ausbildung über unsere Kammergrenze hinaus. Damit sprechen wir von insgesamt fast 1.500 jungen Menschen und 20 Prozent aller Auszubildenden, welche die Landespolitik im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung bisher bewusst und seit Jahren benachteiligt. Tag für Tag, Nacht für Nacht“, so Krimmer.

Ungleichgewicht zwischen akademischer und beruflicher Ausbildung: Landesregierung kann nun Taten folgen lassen

„Summiert machen die Übernachtungskosten in manchen Ausbildungsberufen einen Großteil der Ausbildungsvergütung aus“, fasst Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, die aktuelle Situation zusammen. Im Bildungsbereich wird der Gesamtaufwand für öffentliche Hochschulen und Berufsakademien mit 2,8 Millionen Euro ausgewiesen (333.217 Studierende). Im Vergleich dazu sind im Bereich der Beruflichen Bildung die Ausgaben mit 1,3 Millionen Euro beziffert (258.772 Schüler). Die Landesregierung könnte jetzt nicht nur eine juristische Auseinandersetzung umgehen, sondern auch die Gleichwertigkeit der Beruflichen Bildung mit Taten demonstrieren.

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