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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Durch den Beschluss des Bundesrates wird nicht nur geregelt, dass Handwerksbetriebe nicht mehr die Mehrkosten für Fehler der Hersteller und Lieferanten tragen müssen. Zusätzlich reguliert das Gesetz die Haftung marktmächtiger Unternehmen. Damit könnte deren Haftung nicht durch selbstformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.
Handwerksbetriebe sollen nicht mehr für Fehler Dritter aufkommen müssen
„Unsere Abgeordneten der Region sind jetzt gefordert, der Richtung des Bundesrats zu folgen“, betont Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm und Mitglied des Hochschulrates der Hochschule Ulm. „Das stärkt die Leistungsfähigkeit ihrer regionalen Handwerksbetriebe.“ Laut dem Handwerk sollte seit jeher derjenige die Kosten für Gewährleistung übernehmen, der einen Mangel oder Fehler verschuldet. Beispielsweise müsste ein Farb-Händler den Schaden im Gewährleistungsfall tragen, der durch unsachgemäß behandelte Lackierungen entstanden ist. In anderen Fällen wurden Handwerksbetriebe auch für Schäden belangt, welche durch schadhafte Schalter, Kabel oder Sicherungen entstanden waren.
Große Marktteilnehmer dürfen keine Schlupflöcher mehr finden
„Wenn das Verursachungsprinzip im Haftungsfall jetzt sichergestellt wird, dann arbeiten auch alle beteiligten Partner verantwortungsvoller im Sinne des Kunden“, erklärt Mehlich. Für mächtige Handelsunternehmen gab es bisher viele Schlupflöcher. Sie konnten sich beispielsweise auch vor Regressionsforderungen schützen, indem sie etwaige Ansprüche in ihren Geschäftsbedingungen ausschlossen. „Eine entsprechende AGB-Klausel ist schnell formuliert. Sie hat große Marktteilnehmer dazu verführt ihre Macht auch zu nutzen. Damit muss jetzt im Sinne der Kunden und mittelständischen Handwerksbetriebe Schluss sein“, so Mehlich.
HWK fordert auf, Gesetze an kleinen Handwerksbetrieben auszurichten
Die Handwerkskammer werde auf die Abgeordneten der Region jetzt auch separat zugehen. Es gehe jetzt darum, ob man Politik und Gesetze an den wenigen Großen oder an den vielen kleinen Handwerksbetrieben ausrichte. Im Gewährleistungsfall zwischen Händler, Kunden und Handwerkern werden oftmals Sachverständige hinzugezogen. Im Kammerbezirk Ulm gibt es in 38 Gewerken fast 100 Handwerker, die als ehrenamtliche Sachverständige entsprechende Fälle bewerten und auch vor Gericht einordnen. Deren Bedeutung stärkt der jetzige Gesetzesentwurf.