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Für die Digitalisierung des Handwerks macht die kommende verpflichtende e-Vergabe – also die vollkommen elektronische Abwicklung von Ausschreibungsverfahren – ab 18. Oktober einen wichtigen Schritt. Allerdings ist dafür eine Breitbandversorgung unerlässlich. „Mit der e-Vergabe bietet sich die Chance, Aufträge schneller und zielgerichteter zu vergeben und damit Zeit und Kosten einzusparen“, so Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm. „Die von der Politik versprochene flächendeckende Versorgung ist aber noch lückenhaft. Diese Lücke gilt es zu schließen, damit unsere Betriebe weiterhin ihre Kunden versorgen können.“ Danach muss der gesamte Vergabeprozess umgestellt sein auf die e-Vergabe und findet dann tatsächlich im Breitbandnetz statt. Ab diesem Zeitpunkt muss die Verbindung ins Dorf des Handwerkers stehen.
„Unsere Betriebe digitalisieren sich – wenn man sie denn lässt“
Bis 18. Oktober 2018 gilt noch die sogenannte Übergangsfrist. Um die e-Vergabe-Plattform zur Ausschreibung und Vergabe von Liefer-, Dienst- und Bauvorhaben zu erreichen, ist dann eine stabile Internetverbindung im Betrieb Voraussetzung. „Die Verfügbarkeit auf Breitbandinternet ist gerade in ländlichen Regionen manchmal eingeschränkt. Unsere Betriebe digitalisieren sich – wenn man sie denn lässt. Manchmal gibt es nicht mal eine belastbare Mobilfunkstruktur“, so Krimmer. Eine hohe Übertragungsrate ist von Vorteil, gerade bei großem Umfang der Unterlagen. Städte wie Heidenheim oder Geislingen sind zu 95 Prozent mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde versorgt. Städte wie beispielsweise Ulm und Aalen sind mit einer Breitbandverfügbarkeit mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde zu 75-95 Prozent ausgestattet.
Internet darf nicht zum „KO-Kriterium“ werden
Dies zeigt, wie die Digitalisierung beziehungsweise entsprechende Maßnahmen voranschreiten. Jedoch müssen die vorhandenen und zum Teil noch großen Lücken geschlossen werden. Einzelne kleine Gemeinden wie beispielsweise Heroldstatt oder Limpach (Deggenhausertal) haben nur zu 0-10 Prozent eine Verfügbarkeit von über 50 Megabit pro Sekunde. „Handwerksbetriebe in den Regionen, auf dem Land dürfen nicht ausgegrenzt werden. Es müssen überall gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen“, unterstreicht Krimmer. „Damit das Internet nicht zum KO-Kriterium wird“, so der Präsident der Handwerkskammer Ulm. „Es wäre sehr schade, wenn solche Standortfaktoren über die Zukunft eines Betriebes entscheiden.“