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Bislang ist es in Deutschland ausschließlich Universitätsabgängern vorbehalten, einen Doktortitel zu erlangen. So schreibt es das Promotionsrecht in Deutschland vor. Hochschulabsolventen angewandter Wissenschaften haben bislang keine Möglichkeit zu promovieren. Die Handwerkskammer Ulm fordert ein gleichberechtigtes Promotionsrecht. Sie verlangt, die Erlangung des Doktorgrads auch auf Hochschulabgänger auszuweiten.
3 gute Gründe für gleichberechtigte Promotion laut HWK Ulm
Dafür gibt es laut HWK Ulm mindestens drei gute Gründe: Erstens würden Absolventen der Hochschulen die gleiche, wenn nicht sogar eine höhere Berechtigung auf Promotion haben. Sie bringen, so die HWK Ulm, nicht nur fundiertes Theoriewissen mit, sondern auch reichlich praktische Erfahrung. Das würde die Qualität der Forschung keineswegs mindern, sondern im Gegensatz dazu sogar steigern. Zweitens würde die weltweite Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Handwerks von einem gleichberechtigten Promotionsrecht profitieren. Und drittens würde auch die Innovationskraft im Handwerk angetrieben werden.
HWK Ulm fordert Gleichstellung von Universitäten und Hochschulen
Nach Sicht der Handwerkkammer Ulm haben Hochschulabsolventen nicht nur theoretische, sondern auch praktische Erfahrungen in ihrem Fach sammeln können. „Exzellente Forschung ist ohne Erkenntnisse aus der Praxis nicht möglich. Die Meisterabsolventen aus dem Handwerk bringen die optimale Mischung aus Praxiserfahrung und wissenschaftlichem Ehrgeiz an die Hochschulen. Deshalb brauchen wir im Hinblick auf das Promotionsrecht eine Gleichstellung mit den Universitäten“, argumentiert Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Die Weiterbildungsperspektive eines Meisters, so Mehlich, dürfe nicht künstlich ohne nachvollziehbare Logik begrenzt werden. Eine Forschungskarriere samt Doktorgrad müsse auch den Studierenden der Hochschulen für angewandte Wissenschaften möglich sein.
HWK Ulm fordert Abschaffung künstlicher Hürden
„Arbeiten wir hier mit künstlichen Barrieren“, so Mehlich von der Handwerksammer Ulm weiter, „verbauen wir unserer Bildungslandschaft selbst den Weg in die Zukunft und gefährden unsere weltweite Wettbewerbsfähigkeit.“ Die Handwerkskammer Ulm vertritt die Ansicht, dass nicht die Betitelung einer Bildungseinrichtung, sondern vielmehr die Qualität der wissenschaftlichen Leistung entscheidend für das Recht auf Promotion ist.
HWK Ulm argumentiert für den Doktortitel im Handwerk
Die Möglichkeit auf einen Doktortitel für Hochschulabgänger würde dem gesamten Wirtschafszweig des Handwerks zugutekommen. Ein gleichberechtigtes Promotionsrecht wäre Motor für die Innovationskraft im Handwerk. Doch das Studium der Handwerker findet nun mal im Wesentlichen an Hochschulen und nicht an Universitäten statt – das muss sich nach Sicht der Handwerkskammer Ulm ändern. Aktuell verzeichnet die Handwerkskammer Ulm etwa 120 Studierende Handwerker in ihrem Gebiet.