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Hochwasser: Keine Soforthilfen für den Landkreis Neu-Ulm
Landratsamt Neu-Ulm

Hochwasser: Keine Soforthilfen für den Landkreis Neu-Ulm

Symbolbild. Foto: Michael Weirauch / iStock / thinkstock
Symbolbild. Foto: Michael Weirauch / iStock / thinkstock

Der Landkreis Neu-Ulm erhält keine Soforthilfen für Betroffene von Unwetterschäden. Nur bei drohender Existenzgefährdung gibt es Zuschüsse aus dem Härtefonds. Das Hilfsprogramm soll Geschädigten von Jahrtausend beziehungsweise 100-jährigen Hochwassern zugute kommen.

von Simon Mayer, Online-Redaktion

Nach den starken Regenfällen der vergangenen Tage kommt das Wetter nur langsam zur Ruhe. Um Betroffenen mit finanziellen Mitteln schnell und unbürokratisch zu helfen, hat die Staatsregierung ein umfassendes Hilfsprogramm für Hochwassergeschädigte in Bayern beschlossen. Die Förderung erfolgt gestaffelt nach dem Ausmaß des Schadens. Eine Soforthilfe wird demnach nur bei einem Jahrtausend- bzw. 100-jährigen Hochwasser ausgezahlt. Da der Landkreis Neu-Ulm nicht in diese Gebietskulisse fällt, wird es dort keine Sofortgelder geben.

1.500 Euro Sofortgeld für Betroffene

In einem Schreiben teilt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit, dass „staatliche Finanzhilfen für von Unwetterschäden Betroffene gestaffelt nach Intensität der Schadensereignisse in den betroffenen Gebieten bereitgestellt werden.“ Die vom Jahrtausendhochwasser Geschädigten im Landkreis Rott-Inn unterstützt der Freistaat demnach mit Hilfsmaßnahmen in Anlehnung an das Vorgehen beim Hochwasser 2013. Leidtragende in den von einem 100-jähringen Hochwasser betroffenen Gebieten werden ebenfalls unterstützt. Nach derzeitigem Stand handelt es sich dabei um die Stadt Ansbach wie die Landkreise Ansbach, Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau und Weilheim-Schongau. Betroffene erhalten ein Sofortgeld in Höhe von 1.500 Euro. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern wird ein Sofortgeld von bis 5.000 Euro ausgezahlt. Für Gewerbetreibende, Freie Berufe sowie Land- und Fortbetriebe wurden eigene, weitergehende Hilfsprogramme installiert. Darüber hinaus wurde für besondere Härtefälle, in denen Personen in eine existentielle Notlage geraten sind, ein Härtefonds eingerichtet. In diesen Fällen können bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden.

Zuschüsse aus Härtefonds für Existenzbedrohte

Wolfgang Höppler, Fachbereichsleiter „Sicherheitsrecht, Brand- und Katastrophenschutz“ des Landkreises Neu-Ulm, teilte mit, dass für den Landkreis Neu-Ulm keine Sofortgelder ausgezahlt werden. „Bei drohender Existenzgefährdung können Privathaushalte und Unternehmen, denen die finanziellen Mittel fehlen, Schäden aus eigener Kraft zu beheben, Zuschüsse aus dem Härtefonds beantragen“, erklärt Höppler. Damit soll sichergestellt werden, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz bedroht wird.

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