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von Daniela Hettler, Online-Redaktion
In zwei Faltblättern, die über die Stadt und die SWU erhältlich sind, wird auf Fördermöglichkeiten hingewiesen. Bei der Entscheidung für die richtige Maßnahme bieten auch die Energieberater vor Ort Unterstützung an.
Förderung des Heizungspumpentauschs 'alt gegen neu'
Als eine Gemeinschaftsaktion der Gas- und Wassergemeinschaft Ulm/ Neu-Ulm e.V., der Stadt Ulm, der SWU, der Innung Sanitär, Heizung, Klima sowie der regionalen Energieagentur Ulm gibt es für den Tausch der elektrischen Heizungspumpe 100 Euro Fördergeld. Die Kosten inklusive Einbau belaufen sich auf ca. 450 Euro. Der Austausch lohnt sich bei einer Pumpe, die älter als zehn Jahre alt ist und senkt den Stromverbrauch der Pumpe um bis zu 80 Prozent. Die Förderung ist vorerst bis zum 31.12.2014 befristet. (Weitere Informationen zum Thema Heizungspumpentausch auf der Seite "Meine Sparpumpe - jetzt tauschen" des Umweltministeriums Baden-Württemberg.)
Heizung und Ulmer Energieförderprogramm
Interessant ist auch das Ulmer Energieförderprogramm. Es bietet - neben Unterstützung bei Neubau und energetischer Sanierung- finanzielle Anreize bei der Installation einer Mini-Kraftwärmekopplungsanlage (bis 1 kW), bei der gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden. Für diese Anlage gibt es eine Förderung der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von derzeit 1.425 Euro, diesen Betrag erhöht die Stadt Ulm über ihr Energiesparförderprogramm um weitere 1.500 Euro. Beide Förderungen gelten für Gebäudeeigentümer im Ulmer Stadtgebiet.
Neue Gerätegeration für effiziente Versorgung
Darüber hinaus fördert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg seit Ende Juni 2014 spezielle KWK-Anlagen: hocheffiziente Brennstoffzellen-Mikro-Kraftwärmekopplungsanlagen im privaten und gewerblichen Einsatz im Leistungbereich bis 10 kWel. Mit diesen innovativen Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mikro-KWK) auf der Basis von Brennstoffzellentechnologie kommt eine neue Gerätegeneration auf den Markt, die für eine besonders effiziente Versorgung einzelner Gebäude mit Strom und Wärme geeignet ist. Antragsteller können über eine gestaffelte Förderung maximal 60 Prozent der Kosten einer Anlage erstattet bekommen. Im Bereich bis 1 kWel beträgt der Zuschuss zum Beispiel 8.000 €.