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„Eine Behinderung muss nicht leistungsmindernd sein“, betont Dr. Stefan Rössler, Geschäftsbereichsleiter Beratung bei der Handwerkskammer Ulm. Der Fachkräftebedarf der Handwerksbetriebe sei vorhanden, die Offenheit zur Beschäftigung neuer Zielgruppen ebenso.
„Bereitschaft zur Beschäftigung dieser neuen Zielgruppe ist vorhanden“
„Unsere Betriebe brauchen motivierte, zuverlässige und leistungsbereite Menschen. Die Bereitschaft zur Beschäftigung dieser neuen Zielgruppe ist vorhanden“, so Rössler weiter. Im HWK-Gebiet Ulm rechne man aktuell mit einem Fachkräftepotential von circa 2.000 Menschen, für deren Beschäftigung die Handwerkskammer jetzt aktiv Betriebe gewinnen will.
„Wir wollen die Situation von Menschen mit Behinderung nachhaltig verbessern“
Die Handwerkskammer Ulm wird dabei vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt. Außerdem wird die Handwerkskammer aus den Mitteln eines Ausgleichsfonds gefördert. „Wir wollen die Situation von Menschen mit Behinderung nachhaltig verbessern. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist dabei zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens“, verweist Petra Spätling-Fichtner verweist auf die Zielsetzungen des Ministeriums. Über die Kammern sollen mehr Betriebe für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sensibilisiert und gewonnen werden. Bundesweit seien bereits 38 Kammern aus Handwerk, Industrie und Landwirtschaft aktiv.
„Ein Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt“
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) forscht zum Thema Inklusion und Fachkräftesicherung. Petra Winkelmann, Leiterin des dortigen Kompetenzfeldes „Berufliche Teilhabe und Inklusion“, verweist insbesondere auf die demografische Entwicklung in der Bevölkerung: „Die Zahl der potentiellen Erwerbspersonen wird sich auch in den nächsten Jahren signifikant verringern. Betriebe, die sich bewusst der Inklusion widmen, können einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt haben.“ Aktuell bilden bereits 23 Prozent aller bundesdeutschen Ausbildungsbetriebe in einem Zeitraum von fünf Jahren einen Jugendlichen mit Behinderung aus.