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Gericht erklärt Schlecker Kündigung für unwirksam
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Schlecker

Gericht erklärt Schlecker Kündigung für unwirksam

Seit Mittwoch den 27. Juni sind die letzten Schleckerfilialen geschlossen. Jetzt wurde vom Arbeitsgericht Heilbronn die Kündigung einer Schlecker Mitarbeiterin für unwirksam erklärt. Aber was passiert nun mit den anderen Klagen, ist das Chaos nun perfekt?

Bereits am 21. Juni 2012 hat das Arbeitsgericht Heilbronn als wohl erstes Gericht in Baden-Württemberg, über eine Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter der Firma Anton Schlecker entschieden. Die Kündigung vom 28. März 2012 wurde damit für unwirksam erklärt. Die Insolvenz von Schlecker und die damit verbunden Kündigungen hat eine bundesweite Klagewelle angestoßen. Das Urteil gegen Schlecker könnte federführend für andere Urteile sein. Die ehemaligen Mitarbeiter können also auf einen positiven Ausgang ihrer Klagen hoffen, für Schlecker hingegen wäre dies ein Supergau.

Schlecker müsste Klägerin weiterbeschäftigen

Die Klägerin war eine langjährige Leiterin einer Verkaufsstelle der Firma Anton Schlecker. Diese wurde am 28. März 2012 vom Insolvenzverwalter der Firma Schlecker betriebsbedingt gekündigt. Die ehemalige Schlecker Mitarbeiterin war damit von der ersten Kündigungswelle der Firma Schlecker betroffen. Jetzt stellte das Arbeitsgericht Heilbronn fest, dass diese Kündigung sozialwidrig und damit unwirksam sei. Konkret bedeutet dies, dass das Unternehmen die Klägerin weiterbeschäftigen müsste. Da dies aufgrund der Schließung nicht mehr möglich ist, kann die Klägerin wohl auf mehr Geld hoffen.

Die Gründe für das Urteil

Dass das Urteil so ausgefallen ist begründet das Gericht folgendermaßen: Die vom Beklagten getroffene Sozialauswahl sei grob fehlerhaft gewesen. Zum einen habe der Insolvenzverwalter keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialleistung gegeben, der vom Arbeitsgericht angeforderte Interessensausgleich sei nie vorgelegt worden. Zum anderen habe die ehemalige Schlecker-Mitarbeiterin eine vergleichbare Arbeitnehmerin benannt, die weit weniger Sozialpunkte aufwies als die Klägerin. Diesem Vortrag sei der Insolvenzverwalter nicht entgegengekommen.

Weitere Urteile werden folgen

Nach der Kündigungswelle gab es eine Klagewelle der Schlecker Mitarbeiterinnen. Was das Urteil für die noch laufenden Klagen bedeutet bleibt abzuwarten. Der Erfolg der Mitarbeiterin wird jedoch vielen anderen Mut machen.

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