Die aktuelle Allgemeinverfügung, die der Landkreis Neu-Ulm Anfang der Woche nach dem Überschreiten des Signalwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern erlassen hat, ist vorerst noch bis einschließlich Montag, den 19. Oktober, gültig. Sollte an diesem Tag die 7-Tage-Inzidenz weiterhin den Wert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschreiten, wird der Landkreis Neu-Ulm eine neue Allgemeinverfügung erlassen, der die gestrigen Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung zu Grunde liegen.
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Der Landkreis Neu-Ulm könne erst eine neue Allgemeinverfügung mit neuen Maßnahmen erlassen, wenn die Beschlüsse der Staatsregierung in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht wurden und dem Landkreis damit alle Details und erforderlichen Rahmenbedingungen bekannt sind, die er benötigt um eine neue Allgemeinverfügung in die Wege leiten zu können. Das Landratsamt Neu-Ulm hat bereits erste interne Abstimmungen getroffen, um die dann erforderlichen Schritte zügig einleiten zu können.
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Damit gelten für den Landkreis Neu-Ulm bis Montag, 19. Oktober, noch folgende Maßnahmen:
In den vergangenen Tagen habe es immer wieder Irritationen und Verunsicherung bei den Bürgern gegeben, da auf unterschiedlichen Plattformen unterschiedliche Werte angegeben waren. Dies liege vor allem an den Meldewegen und verschiedenen Aktualisierungszeitpunkten. Diese Diskrepanzen seien in der Regel minimal gewesen. Da bayernweit beziehungsweise deutschlandweit auf die offiziellen Übersichtskarten vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Robert Koch-Institut zurückgegriffen wird, werden deshalb auch der Landkreis Neu-Ulm ab sofort auf diese Zahlen verweisen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung, die der Landkreis Neu-Ulm Anfang der Woche nach dem Überschreiten des Signalwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern erlassen hat, ist vorerst noch bis einschließlich Montag, den 19. Oktober, gültig. Sollte an diesem Tag die 7-Tage-Inzidenz weiterhin den Wert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschreiten, wird der Landkreis Neu-Ulm eine neue Allgemeinverfügung erlassen, der die gestrigen Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung zu Grunde liegen.
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