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von Christine Weigl, Online-Redaktion
Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ ist zum 1. April 2012 in Kraft getreten. Es wurde unter anderem deswegen geschaffen, um Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen. Damit soll der drohende Fachkräftemangel abgemildert werden. Das Gesetz vereinfacht die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen in Deutschland. So ist es für ausländische Arbeitskräfte leichter, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten.
HWK Ulm wirbt um ausländische Jugendliche
Gerade im Handwerk macht sich der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften immer stärker bemerkbar. Dies zeigt sich auch daran, dass in den letzten Jahren viele Lehrstellen in Handwerksberufen nicht mehr besetzt werden können. Die Handwerkskammer UIm versucht, diesen negativen Entwicklungen zu begegnen. So werden beispielsweise Jugendliche aus Spanien angeworben, um in Deutschland eine handwerkliche Ausbildung zu beginnen. Im Herbst letzten Jahres beispielsweise begannen neun junge Andalusier ihre Ausbildung in Ulm. Außerdem gibt es ein Beratungsprogramm, das türkische Jugendliche über eine Ausbildung im Handwerk informiert. Die Handwerkskammer Ulm hat es sich zum Ziel gemacht, ausländische Arbeitskräfte so gut wie möglich in den regionalen Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch das Anerkennungsgesetz ist dabei sehr hilfreich.
Arbeitsmarkt wird nicht überschwemmt
„Wir haben keinen Ansturm ausländischer Arbeitskräfte in unserem regionalen Handwerk“, erläutert Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, die aktuellen Zahlen. In zwei Jahren habe es insgesamt 168 Anfragen von ausländischen Menschen gegeben, die als Handwerker in Deutschland tätig werden wollten. Diese kamen insbesondere aus Osteuropa. Die Antragsteller wollten beispielsweise im Kfz-, Elektro-, und Friseurhandwerk tätig werden. Insgesamt konnten von allen Anfragen 33 weiter bearbeitet werden und eine gleichwertige oder teilweise gleichwertige Berufsqualifikation bestätigt werden.
Individuelle Beratung ist wichtig
„Alle Antragssteller werden von uns individuell beraten“, betont Mehlich. Die Beratung erfolgt in Form eines persönlichen Gesprächs. Dabei wird zunächst das entsprechende Berufsrecht erläutert. Dann werden konkrete Maßnahmen zum Erwerb möglicherweise nötiger Zusatzqualifikationen aufgezeigt. Dabei werden die individuellen Anliegen und Zukunftspläne des Antragstellers berücksichtigt. Dr. Tobias Mehlich betont die Bedeutung dieser Beratung: „Für unsere Betriebe ist diese Einschätzung wichtig, wenn es darum geht, die Eignung eines ausländischen Bewerbers auf eine Arbeitsstelle zu bewerten und Fachkräfte zu gewinnen.“