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Die Agentur für Arbeit versucht der Gesellschaft zu verstehen zu geben, dass man nur gemeinsam stark aus der Krise treten kann. Deshalb will sie Unternehmen und Privatpersonen unterstützend zur Seite stehen.
Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld
Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft: Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem system-relevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Nebentätigkeit ist demnach versicherungsfrei. Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung, Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn nicht übersteigt.
Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor 1.700 Euro netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus das Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis zu 1.700 Euro netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
Verstärkung für systemrelevante Unternehmen
Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören diejenigen Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unverzichtbar sind. Unabdingbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist.
„Die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten während Kurzarbeit soll die Möglichkeit schaffen, auf freiwilliger Basis Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen aufzunehmen. Hier ist jede Arbeitskraft eine Hilfe durch die Krise“, erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm.
Helfende Hände gesucht
Derzeit suchen die Lebensmitteleinzelhändler dringend helfende Hände zum Regalauffüllen und Kassieren. Wer in der Region in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag zur Versorgung durch den Lebensmitteleinzelhandel leisten möchten, kann sich an die Agentur für Arbeit Ulm wenden. Dort werden Interessierte unbürokratisch an die suchenden Arbeitgeber weitervermittelt.