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Das Kurzarbeitergeld wird rückwirkend zum 1. März 2020 ausgeweitet. So soll Unternehmen schnell und gezielt geholfen werden, wenn sie durch das Corona-Virus Arbeitsausfälle haben.
Viele Unternehmen müssen aufgrund des Corona-Virus ihren Betrieb teilweise oder sogar ganz einstellen. Um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, hat die Bundesregierung die Kurzarbeiter-Regelung angepasst. Die Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können.
Was ist Kurzarbeit überhaupt?
Muss ein Betrieb aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses oder wegen wirtschaftlicher Ursachen die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter vorübergehend verringern oder ganz einstellen, kann er Kurzarbeit beantragen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. Das entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld – wird aber vom Betrieb gezahlt, der das Geld von der Arbeitsagentur erstattet bekommt. Die schlechte Auftragslage wird da mit überbrückt und Entlassungen können vermieden werden.
„Wirtschaftliche Ursachen“ und „unabwendbare Ereignisse“: Was heißt das konkret?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Unternehmen wirklich nur im Notfall Kurzarbeitergeld beanspruchen können und nicht etwa bei normalen Betriebsrisiken. Wirtschaftliche Ursachen meinen die Einflüsse, die nicht in der Verantwortung des Betriebes liegen. Beim Coronavirus kann davon gesprochen werden, wenn beispielsweise Teile ausbleiben, nicht ersetzt werden können und Bänder stillstehen. Dann gibt es noch die sogenannten „unabwendbaren Ereignisse“. Darunter fällt beispielsweise Hochwasser. Und dazu zählen auch Anordnungen der Gesundheitsämter.
Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld?
Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt.
Wie können Unternehmer Kurzarbeit beantragen?
Der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit vor Ort beantragen. Die Agentur prüft dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, dann bezahlt sie den Mitarbeitern ein Teil des Gehalts, das Kurzarbeitergeld. Alle Anträge finden Sie hier.