B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

B4B Schwaben
 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
Häufige Fehler beim Antrag auf Kurzarbeitergeld
Agentur für Arbeit Augsburg

Häufige Fehler beim Antrag auf Kurzarbeitergeld

Symbolbild. Die Agentur für Arbeit verkündet die häufigsten Fehler beim Beantragen von Kurzarbeitergeld. Foto: Agentur für Arbeit
Symbolbild. Die Agentur für Arbeit verkündet die häufigsten Fehler beim Beantragen von Kurzarbeitergeld. Foto: Agentur für Arbeit

Viele Unternehmen kommen auch in Augsburg derzeit in Berührung mit Kurzarbeit. Um die bürokratischen Abläufe dazu zu erleichtern, hat die Agentur für Arbeit die fünf häufigsten Fehler bei der Beantragung veröffentlicht.

In Zeiten des Corona-Virus müssen sich die Bürger häufig mit unbekannten Abläufen beschäftigten. Das Thema Kurzarbeit ist dafür ein Beispiel. Um Firmen das Ausfüllen des Antrags zu erleichtern und damit die Geldauszahlung zu beschleunigen, hat die Agentur für Arbeit „Die fünf häufigsten Fehler bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld“ veröffentlicht.

Anträge oft fehlerhaft und unvollständig

„Wir haben leider festgestellt, dass Anträge auf Kurzarbeitergeld und Abrechnungslisten häufig fehlerhaft oder unvollständig eingehen. Diese Anträge und Abrechnungslisten können dann nicht bearbeitet werden und müssen wieder an die jeweiligen Arbeitgeber zur Korrektur oder Vervollständigung zurückgesandt werden“, erklärt Elsa Koller-Knedlik, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Augsburg.

Verwendung der App als Beschleunigung der Vorgänge

 „Ein weiterer Service um die Antragsunterlagen schneller an uns zu senden ist unsere App, mit der Sie die Unterlagen über das Smartphone versenden können. Die App gibt es im Google-Play- und im Apple-Store“, führt Koller-Knedlik weiter aus.

Welche fünf Fehler am häufigsten gemacht werden und wie sie zu beheben sind:

  • Es wird oft nur ein Teil des Antrags eingereicht: Der Antrag besteht aus den beiden Vordrucken Kug 107 – „Kurzantrag auf Kug“ und Kug 108 – „Kug-Abrechnungsliste“, die beide zusammen eingereicht werden müssen.
  • Es wird Kurzarbeitergeld für Auszubildende und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer beantragt. Hier ist zu beachten, dass geringfügig Beschäftigte grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Auszubildende bekommen grundsätzlich erst nach dem 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum Kurzarbeitergeld, § 19 Abs. 1 Nr.2 BBiG.
  • Es wird Kurzarbeitergeld für gekündigte Arbeitnehmer abgerechnet. Gekündigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch, da der Sinn des Kurzarbeitergeldes, der Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses, in diesen Fällen nicht erreicht werden kann.
  • Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes werden oft sozialversicherungs-freie Entgeltbestandteile sowie Einmalzahlungen mit herangezogen. Auf diesen Punkt ist bei der Berechnung besonders zu achten. Grundlage für die Kug-Berechnung ist das laufende sozialversicherungspflichtige Entgelt.
  • Tatsächlich gezahltes Arbeitsentgelt wie Feiertagsvergütung wird nicht als Ist-Entgelt aufgeführt: Auch bei sogenannter Kurzarbeit 0, wenn also gar nicht mehr gearbeitet wird, fällt Feiertagsvergütung an, die als erzieltes Entgelt bei der Berechnung zu berücksichtigen ist.

Artikel zum gleichen Thema