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Die Projektentwicklungsgesellschaft Windkraft ist nun endgültig Geschichte. Laut Amtsgericht ist die Liquidation beendet und das Unternehmen mit Sitz in Bad Wörishofen erloschen. Unterallgäus Landrat Hans-Joachim Weirather hält diese Entwicklung, die das Thema Windkraft genommen hat, für „sehr, sehr bedauerlich“. Mit der sogenannten 10-H-Regelung habe die Bayerische Landesregierung den Ausbau der Windkraft - und damit auch die Aktivitäten der Unterallgäuer Entwicklungsgesellschaft - zum Erliegen gebracht. „Ohne einen Ausbau der Windkraft wird es Bayern nicht gelingen, die Klimaschutzziele zu erreichen“, betont Weirather. Er hoffe jedoch, dass es irgendwann doch noch zu einer Kehrtwende kommt.
Was der Plan hinter „Windkraft“ war
Die „Projektentwicklung Windkraft Unterallgäu GmbH & Co KG“ wurde 2013 gegründet, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Bürger dabei aktiv einzubinden. Ins Leben gerufen wurde sie vom Landkreis Unterallgäu, fünf Unterallgäuer Raiffeisenbanken, der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim und der BayWa r.e. Wind GmbH. Die Gesellschaft sollte Windkraftanlagen bis zur Genehmigung planen und die vorbereiteten Projekte dann an Gemeinden und Bürger übergeben. Diese sollten so Gelegenheit bekommen, sich finanziell an den Anlagen zu beteiligen und davon zu profitieren.
Keine geeigneten Standorte mehr
2015 musste die Windkraftgesellschaft allerdings auf Eis gelegt werden, ohne, dass sie eine einzige Anlage hätte realisieren können. Wegen der 10-H-Regelung, die vorschreibt, dass der Abstand zwischen Windrad und Wohnbebauung mindestens zehnmal so groß sei muss wie die Höhe des Windrads, gab es im Unterallgäu für das Projekt keine geeigneten Standorte mehr.
Gesellschafter sprachen sich für Auflösung aus
Die Gesellschaft wurde zunächst stillgelegt, um abzuwarten, ob sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern. 2017 wurde die 10-H-Regelung aber vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Kern bestätigt und die Gesellschafter sprachen sich für eine Auflösung aus.