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Alkoholfrei für den Jugendschutz
Landratsamt Unterallgäu

Alkoholfrei für den Jugendschutz

Kampagnenaufkleber können kostenlos beim Jugendamt angefordert werden. Foto: Landratsamt Unterallgäu
Kampagnenaufkleber können kostenlos beim Jugendamt angefordert werden. Foto: Landratsamt Unterallgäu

Das Bundesfamilien-Ministerium startet eine neue Kampagne an Tankstellen zum Schutz der Jugend.

Vergangenes Jahr wurde eine heftige Debatte geführt, die das Verbot, Alkohol an Bayerns Tankstellen zu verkaufen, thematisierte. Ab 22:00 Uhr sollte kein Alkohol mehr verkauft werden. Weder an Autofahrer, noch an Fußgänger. Nach monatelangen Streitigkeiten wurde das Verbot wieder aufgehoben. Die Bayern können nach wie vor an vielen bayerischen Tankstellen Alkohol kaufen. Zum Schutz der Jugend wurde nun eine neue Kampagne, gegen den Alkoholverkauf ins Leben gerufen.

Freiwillige Verpflichtung für Tankstellenbetreiber

„Alkoholfrei von 22:00 – 6:00 Uhr – wir machen mit“: So lautet das Motto einer aktuellen Jugendschutz-Kampagne für Tankstellenbetreiber. „Wer sich der bayernweiten Aktion anschließt, verpflichtet sich freiwillig dazu, nachts keinen Alkohol zu verkaufen.“, sagt Kreisjugendpflegerin Anna Königsberge. Sie hofft, dass sich möglichst viele Tankstellenbetreiber an der Aktion beteiligen. „Ziel ist es nächtlichen Trinkgelagen auf öffentlichen Plätzen entgegenzuwirken.“ Kampagnenaufkleber und Informationsmaterial rund um den Jugendschutz im Tankstellengewerbe können kostenlos beim Jugendamt am Unterallgäuer Landratsamt angefordert werden.

Alarmierende Statistik

Im Jahr 2011 wurden laut dem Drogen- und Suchtbericht vom Mai 2013 insgesamt 26.349 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 20 Jahren wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gebracht. Auffällig ist, dass es in der Gruppe der 10 – 15-jährigen Jungen mit 3.8 %einen deutlichen Anstieg gegeben hat. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung untersucht den Alkoholkonsum junger  Menschen, indem sie regelmäßige Repräsentativ-Befragungen durchführt. In der vorliegenden Studie wurden 5.001 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 12 – 25 Jahren befragt.

Jugendschutzgesetz muss aushängen

Gesetzlich vorgeschrieben ist laut Königsberger, dass jeder Gewerbetreibende, der Alkohol oder Zigaretten verkauft, die jeweiligen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes aushängt. „Die Vorschriften müssen deutlich sichtbar und gut lesbar sein.“ Unterstützt werden Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten in Tankstellen, Gaststätten oder im Einzelhandel durch die Aktion „Jugendschutz – wir halten uns dran“. Die Aktion wird vom Bundesfamilien-Ministerium gefördert.

Vorgefertigte Aushänge mit Vorschriften kostenlos im Jugendamt

Außerdem gibt es vorgefertigte Aushänge mit den Vorschriften, die ebenfalls kostenlos beim Jugendamt erhältlich sind. „Gewerbetreibende, die die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes konsequent einhalten, profitieren von dem damit verbundenen positiven Image.“, betont Königsberger.

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