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Landrat Weirather klärt auf von A bis Z
Landratsamt Unterallgäu

Landrat Weirather klärt auf von A bis Z

Hans-Joachim Weirather. Foto: LRA Unterallgäu
Hans-Joachim Weirather. Foto: LRA Unterallgäu

Im Unterallgäu bleiben keine Fragen offen. Dafür sorgt Landrat Hans-Joachim Weirather. In einer Dienstbesprechung mit den Bürgermeistern aus dem Unterallgäu gab es unzählige Fragen und Antworten von A bis Z.

Wie wird mit den steigenden Zahlen der Asylbewerber umgegangen? Wie lange dürfen die Biergärten geöffnet sein? Und was gibt es für die kommende Kommunalwahl zu beachten? Diesen Fragen ging der Unterallgäuer Landrat Weirather jetzt auf den Grund. In einer gemeinsamen Dienstbesprechung mit den amtierenden Bürgermeistern aus dem Landkreis hielt er für jede Frage eine passende Antwort parat. Beim Thema Asylbewerber appellierte Weirather an die Gemeindeoberhäupter, sich nach einem geeigneten Wohnraum für die steigende Zahl der Asylbewerber umzusehen. Die Unterbringung sei aktuell eine gewaltige Herausforderung, die man nur gemeinsam stemmen könne, erklärte der Landrat. Der aktuelle Wohnraum reiche bei Weitem nicht aus und derzeit kommen jede Woche zehn Neuankömmlinge hinzu.

Biergarten ist nicht gleich Biergarten

Bei der Frage um die Betriebszeiten gab es erst einmal Klärungsbedarf. Abteilungsleiterin Ulrike Klotz informierte über Gaststätten mit Außenbewirtung. Denn unter die Bezeichnung Biergarten fallen eindeutig nur die traditionellen bayerischen Biergärten. „ Nicht alles, was landläufig als Biergarten bezeichnet wird, ist auch im rechtlichen Sinne ein Biergarten“, erklärte Klotz. Laut Gesetz müsse ein Biergarten unter anderem traditionell geführt werden, eine Brotzeit dürfe in diesen verzehrt werden. die hiesigen Freischankflächen seien rechtlich gesehen lediglich „Wirtschaftsgärten“, die schon um 22 Uhr schließen müssen. Biergärten hingegen dürften bis 23 Uhr bewirten.

Neue Ziele für Unterallgäuer Gewässer

Auch der Gewässerschutz war ein Thema der Dienstbesprechung. Wolfgang Müller vom Wasserwirtschaftsamt Kempten klärte hierzu auf. Bei der Gewässergüte habe sich laut Weirather in den letzten 40 Jahren viel getan, denn die Gemeinden hätten Millionen in die Sauberkeit der Gewässer gesteckt. Für eine gesunde und intakte Umwelt müsse man aber immer wieder investieren. Laut Müller gehe es heute nicht mehr rein um die Güte der Gewässer, Ziel sei vielmehr ein ganzheitlich guter ökologischer Zustand der Gewässer. Da gebe es bei den Einleitungen aus Kanalisationen noch Handlungsbedarf, weiß der Experte.

Vereinfachte Richtlinien für Kommunalwahl

Ein weiteres großes Thema war vor allem die anstehende Kommunalwahl im Frühjahr 2014. Frank Rattel vom Landratsamt gab den Hinweis, dass Wahlvorschläge demnach vom 17. Dezember bis zum 23. Januar 2014 um 18 Uhr eingereicht werden können. Bis 17. Dezember müsse außerdem feststehen, ob der künftige Rathauschef einer Gemeinde haupt- oder ehrenamtlich tätig sein soll. Ferner gab Rattel bekannt, dass die Voraussetzungen für die Wählbarkeit vereinfacht worden seien. Bürgermeister werden können, wer 18 Jahre alt sei und seit zwei Monaten seinen Nebenwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde habe. 

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