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Bei den Neuinfektionen lassen sich keine Cluster erkennen und diese können auch örtlich nicht eingrenzt werden. „Das Infektionsgeschehen ist aktuell sehr diffus und dynamisch und wir müssen weiterhin alle eine besondere Umsicht an den Tag legen, um uns und andere vor einer Ansteckung zu schützen“, sagt Landrat Elmar Stegmann.
Nun sollten die Bürger ihre Kontakte reduzieren, die Hygienemaßnahmen beachten – insbesondere auch das Tragen einer FFP2- Maske – sowie Impfangebote nutzen. Beispielsweise werden am Freitag im Impfzentrum Lindau von 15 bis 19 Uhr Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene geimpft, und zwar ohne vorherige Anmeldung. Auch in der kommenden Woche wird es wieder Sonder-Impfaktionen geben.
Aufgrund der sehr starken Arbeitsbelastung weist das Landratsamt darauf hin, dass momentan eine erweiterte Kontaktpersonennachverfolgung nur noch eingeschränkt erfolgen kann. Auch Anfragen an das Gesundheitsamt müssen aktuell priorisiert beantwortet werden, so dass sich Bürger auf längere Beantwortungszeiten einstellen müssen. Das Landratsamt empfiehlt daher, vor allgemeinen schriftlichen oder telefonischen Anfragen sich zunächst auf den einschlägigen Internetseiten zu informieren.
Der Nachweis der Genesung wird, nach Ende der häuslichen Isolation, mit dem positiven PCR-Test belegt oder durch die Quarantänebescheinigung des Gesundheitsamts, in der das positive PCR-Testergebnis vermerkt ist. Nach überstandener Krankheit wird vom Gesundheitsamt kein weiteres Dokument ausgehändigt.
Im Landratsamt Lindau wird zu den bisherigen Sicherheitsmaßnahmen nun die 3G-Regel auch auf Besucher ausgeweitet. Dies gilt ab sofort und soll innerhalb der Behörde das Infektionsrisiko reduzieren. Wer also ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Behörde braucht, muss vorab einen Termin vereinbaren und dann vor Ort einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein aktuelles Testergebnis vorlegen (24 Stunden Gültigkeit bei einem Antigen-Schnelltest, beziehungsweise 48 Stunden Gültigkeit bei einem PCR-Test).