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Nachdem der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, gilt voraussichtlich ab dem 24. November bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Nur geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte erhalten Zutritt zum Arbeitsplatz. Die neue 3G-Regelung am Arbeitsplatz gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Sollten sich Beschäftigte weigern, einen Test zu machen, müssen sie ins Homeoffice wechseln oder anderweitig eingesetzt werden. Bei Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen ist laut Infektionsschutzgesetz ein Bußgeldrahmen von bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Im Notfall kommt auch eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung infrage. Weigert sich der Arbeitnehmer dauerhaft, einen 3G-Nachweis vorzulegen, kann als ultima ratio eine Kündigung in Betracht kommen.
Arbeitgeber sind derzeit nur dazu verpflichtet, die Kosten für mindestens zwei Tests pro Woche zu übernehmen.