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3G am Arbeitsplatz: Das müssen Arbeitnehmer beachten
Neues Gesetz

3G am Arbeitsplatz: Das müssen Arbeitnehmer beachten

Symbolbild. Unternehmer in Bayerisch-Schwaben müssen sich auf neue Corona-Regeln einstellen. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Minister der Bundesländer haben sich daraug geeinigt, die 3G-Regel am Arbeitsplatz auszuweiten. Ungeimpfte müssen sich jetzt täglich auf Corona testen lassen.

Nachdem der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, gilt voraussichtlich ab dem 24. November bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Nur geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte erhalten Zutritt zum Arbeitsplatz.  Die neue 3G-Regelung am Arbeitsplatz gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. 

  • Die 3-G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) gilt nun in ganz Deutschland am Arbeitsplatz und nicht mehr nur in Bayern.
  • Tägliche Testpflicht für Ungeimpfte: Mitarbeiter, bei denen kein Impf- oder Genesenennachweis vorliegt, müssen jetzt täglich einen Nachweis über einen negativen Schnelltest vorlegen (Test unter Aufsicht auf Nachweis durch ein externes Testzentrum, keine Selbsttests)
  • Homeoffice-Pflicht: Wo es betrieblich möglich und praktisch umsetzbar ist, müssen Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer den Test verweigern?

Sollten sich Beschäftigte weigern, einen Test zu machen, müssen sie ins Homeoffice wechseln oder anderweitig eingesetzt werden. Bei Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen ist laut Infektionsschutzgesetz ein Bußgeldrahmen von bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Im Notfall kommt auch eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung infrage. Weigert sich der Arbeitnehmer dauerhaft, einen 3G-Nachweis vorzulegen, kann als ultima ratio eine Kündigung in Betracht kommen.

Arbeitgeber sind derzeit nur dazu verpflichtet, die Kosten für mindestens zwei Tests pro Woche zu übernehmen.

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