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Landkreis Lindau hat kritische Corona-Marke überschritten
Pandemie

Landkreis Lindau hat kritische Corona-Marke überschritten

Symbolbild. Lindau hat den Corona Grenzwert von 50 überschritten. Foto: bmd/pixelio
Symbolbild. Lindau hat den Corona Grenzwert von 50 überschritten. Foto: bmd/pixelio

Der Landkreis Lindau hat am 20. Oktober die Grenzmarke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage überschritten. Wie es nun weitergeht.

„Wir müssen gemeinsam alles versuchen, damit die Infektionszahlen wieder fallen“, betont Landrat Elmar Stegmann. „Ich bitte darum alle, in der kommenden Zeit auf möglichst viele Kontakte zu verzichten und die Maskenpflicht und Abstandsregelung einzuhalten.“ Am Sonntag, 18.10. hat der Landkreis Lindau die erste Corona-Warnstufe erreicht und bereits heute steht die bayerische Corona-Ampel für den Landkreis auf Rot. „Die schnelle Entwicklung macht mir große Sorge“, erklärt Stegmann – auch mit Blick auf unseren Nachbarn Vorarlberg oder beispielsweise den Landkreis Berchtesgadener Land, für den die Staatsregierung Anfang der Woche einen Lockdown angeordnet hat. „Ich rufe auf zu Vernunft und Besonnenheit, denn Ausgangsbeschränkungen oder gar ein weiterer Lockdown würden uns allen sehr schaden.“

Das gilt für den Landkreis Lindau jetzt

Da der zweite Warnwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, ist das Landratsamt verpflichtet, die getroffenen Maßnahmen weiter zu verschärfen. Dies ist bayernweit einheitlich in der seit dem 17.10.2020 geltenden Fassung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Damit gilt im Landkreis Lindau ab 20.10.2020 um 0:00 Uhr so lange, bis die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 gesunken ist, Folgendes: 

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die bestehende Maskenpflicht wird ausgeweitet auf alle Jahrgangsstufen der Schulen. Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich Fahrstühlen in allen öffentlichen sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, Kinos und Theatern auch am Platz. 

Sperrstunde der Gastronomie verlängert

Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 23 Uhr auf 22 Uhr vorverlegt. Diese gilt bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen und allen anderen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Auf den vom Landratsamt festlegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen darf in dieser Zeit auch kein Alkohol konsumiert werden.

Verschärfung der Kontaktbeschränkung

Private Feiern und Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Geburtstage, Beerdigungen, Vereins- und Parteisitzungen oder weitere werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Treffen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden.

Hinweis zum Corona-Testzentrum im Landkreis Lindau 

Der Testbetrieb ist immer sonntags von 10 bis 13 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Jede Person mit Wohnsitz im Landkreis Lindau oder Personal von Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen mit Arbeitsort im Landkreis können sich dort testen lassen. Erkrankte Personen werden im Testzentrum nicht getestet, sondern sollen direkt telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst aufnehmen.

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