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IHK: Neue Regelung vereinfacht Vergleich von Abschlüssen
IHK Bodensee-Oberschwaben

IHK: Neue Regelung vereinfacht Vergleich von Abschlüssen

Neue Regelungen vereinfachen den Vergleich von Abschlüssen. Foto: Erich Westendarp / pixelio.de
Neue Regelungen vereinfachen den Vergleich von Abschlüssen. Foto: Erich Westendarp / pixelio.de

Die Aus- und Weiterbildung erfährt höhere Wertschätzung: Der achtstufige Deutsche Qualifikationsrahmen erhöht die Mobilität von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Unter anderem werden Bildungsabschlüsse so besser vergleichbar gemacht.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen mit acht Niveaustufen erhöht die Mobilitätvon Lernenden und Arbeitnehmern. Der Vorteil ist: Bildungsabschlüsse sind schneller vergleichbar. Dies wird insbesondere bei der stetig steigenden Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten immer wichtiger.

EU- Modell mit Deutschem Qualifikationsrahmen kompatibel

Die EU-Staaten haben unterschiedliche Bildungssysteme mit einer Fülle verschiedener Abschlüsse. „Eine Einschätzung, welche Kompetenzen ein im EU-Ausland erworbener Abschluss beinhaltet, ist dadurch sehr schwierig“, sagt Karl Hagen, Leiter des Geschäftsbereichs Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben. Um Transparenz über die Landesgrenzen hinweg zu schaffen, habe die EU-Kommission den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt. Dieses Bewertungs- und Vergleichsinstrument von Bildungsabschlüssen unterscheidet acht Qualifikationsniveau-Stufen. Je höher das Niveau, desto höher sind die erworbenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen. Darauf aufbauend trat am 1. Mai 2013 der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) in Kraft. „In ihm wurde das achtstufige Modell auf das deutsche Bildungssystem übertragen“, so Hagen.

Erhöhte Flexibilität und Mobilität von Lernenden

Für Deutschland gilt: Abschlüsse mit zweijähriger Ausbildungszeit sind dem Niveau 3 zugeordnet, Abschlüsse mit drei- oder dreieinhalbjähriger Ausbildungszeit dem Niveau 4 und Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt, Fachkaufwirt und Meister dem Niveau 6. „Damit befinden sich diese Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss der Hochschulen“, so Hagen. Ab Mitte 2014 werden das DQR-Niveau und das diesem entsprechende EQR-Niveau auf Aus- und Fortbildungszeugnissen ausgewiesen. Dadurch wird die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern deutlich erhöht. „Unsere Aus- und Weiterbildung erfährt dadurch eine erheblich größere Wertschätzung“,  freut sich Hagen. „Das DQR fördert lebenslanges Lernen.“

DQR hilft Bewerbern und Personalern

Die Zuordnung zum DQR beziehungsweise EQR hilft Absolventen nicht nur bei der Bewerbung im Ausland: Auch im Inland kann die eigene berufliche Kompetenz damit verständlich und transparent präsentiert werden. Die Gleichwertigkeit von bestimmten beruflichen und akademischen Abschlüssen wird  verdeutlicht. Im Rahmen von Prüfungen kann die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen den Zugang zu bestimmten Bildungsgängen erleichtern. Und auch Unternehmen profitieren von dem Bewertungsinstrument. „Das DQR gibt der Personalverwaltung ein Instrument in die Hand, um Qualifikationen der Bewerber besser vergleichen zu können. Rechtliche Ansprüche werden durch die Zuordnung allerdings nicht begründet“, betont Hagen. Anrechte auf eine bestimmte Entlohnung oder Karriereoptionen können daraus nicht abgeleitet werden. Das DQR kann aber als Orientierung dienen. 

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