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Gefährdet die rechtliche Situation der Schweiz und EU die Energieversorgung?
Europäisches Energienetz

Gefährdet die rechtliche Situation der Schweiz und EU die Energieversorgung?

Symbolbild. Die IHK Schwaben.
Symbolbild. Die IHK Schwaben. Foto: B4BSCHWABEN.de

Das Risiko einer Energiemangellage hat sich zwar kurzfristig entschärft, aber die Energieversorgungssicherheit bleibt in den nächsten Jahren voraussichtlich angespannt. Daher fordert die IHK der Bodenseeregion eine bessere Zusammenarbeit im Energiebereich.

Am 1. März 2023 fand in Lindau die Geschäftsführerkonferenz statt. Die Vereinigung der Bodensee-Industrie- und Handelskammern nutze die Gelegenheit, um die Energieversorgungslage in der Region und die mögliche Verbesserung der Zusammenarbeit im Energiebereich zu thematisieren.

Gegenseitige Abhängigkeiten

Das europäische Energienetz ist stark verflochten. So bestehen im Energiebereich im Wirtschaftsraum Bodensee zahlreiche gegenseitige Abhängigkeiten. Bei der Gasversorgung bezieht die Schweiz den gesamten Bedarf, inklusive Speicherkapazitäten über ihre Nachbarstaaten. Umgekehrt sind die Schweizer Wasserkraftkapazitäten von großer Wichtigkeit für die benachbarten Wirtschaftsregionen.

Auch beim Stromnetz bestehen Abhängigkeiten: Durch den Stromaustausch über die Landesgrenzen werden unter anderem Stromengpässe in den jeweiligen Ländern überwunden und die Netzstabilität verbessert, was zum Beispiel Stromausfälle vorbeugt.

Warum es kein Stromabkommen zur Versorgungssicherheit gibt

Durch den grenzübergreifenden Charakter des Wirtschaftsraums Bodensee ist insbesondere die Zusammenarbeit der angrenzenden Länger eine wichtige Voraussetzung. Dies macht eine grundsätzliche Vereinbarung im Energiebereich unabdingbar. Die EU und die Schweiz haben bereits ab 2007 eine solche angestrebt, doch solange keine grundsätzliche Klärung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU besteht, ist ein Stromabkommen blockiert. Daher muss eine solche Klärung der rechtlichen Beziehung weiterhin intensiv verfolgt werden. Bis es so weit ist, muss mindestens die Kooperation der Netzbetreibergesellschaften ausreichend geklärt sein, damit keine Risiken für die Netzstabilität in den Grenzregionen bestehen.

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