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Brückenprüfung erfordert Gewichtsbeschränkung
Landratsamt Lindau

Brückenprüfung erfordert Gewichtsbeschränkung

Brücke. Foto: JörgBrinckheger / pixelio.de
Brücke. Foto: JörgBrinckheger / pixelio.de

Die jährliche Sonderprüfung der Brücke über die Obere Argen bei Eglofstal erfordert eine geringere Gewichtsbeschränkung.

Eine aktuell durch das Landratsamt Ravensburg in Auftrag gegebene Sonderprüfung ergab, dass sich der Zustand der im  Jahr 1926 errichteten Grenzbrücke zwischen Bayern und Baden-Württemberg über die obere Argen bei Eglofstal gegenüber der letzten Hauptprüfung aus dem Jahr 2009 verschlechtert hat. Das für die Unterhaltung der Brücke zuständige Landratsamt Ravensburg hat daher eine weitergehende Tonnagebeschränkung auf 7,5 Tonnen angeordnet. Die Änderung der Beschilderung wird in den nächsten Tagen vollzogen.

Schäden an der Brücke

Die zusammenfassende Bewertung der Sonderprüfung kommt zum Ergebnis, dass am Bauwerk erhebliche Schäden und Mängel bestehen. Die Brücke wurde in der Statik im Jahr 1926 für ein maximales Gewicht für LKW mit 12 Tonnen bemessen. Die Nutzung des Bauwerks ist nun nur noch eingeschränkt möglich. Auf der Grundlage des Schädigungsgrades von Bewehrung und Beton ist aus der Sicht des Bauwerksprüfers eine Ablastung für KFZ auf maximal 7,5 Tonnen zwingend erforderlich.

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