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Für den Ausbau der Grünten-Lifte in eine „Grünten Bergwelt“ läuft am Landratsamt Oberallgäu derzeit ein Genehmigungsverfahren. Damit wäre eine Rodung von über drei Hektar verbunden. Dies soll für eine neue Lifttrasse, 10er-Gondelbahn und Wirtschaftsstraße zur Erschließung der Bergstation über den Ersatz der Bestandsanlagen hinausgehen. Betroffene Anwohner, Grundstücksbesitzer, Fachleute, Bürgerinitiative und der Bund Naturschutz möchten dagegen nun mithilfe einer Petition vorgehen. Bereits im vergangenen Jahr kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen am Grünten.
Der Bergwald sei teilweise als Schutzwald und zu großen Anteilen als Bodenschutzwald nach Waldfunktionskartierung ausgewiesen. Er liege teilweise in geologisch labilen Hangbereichen und sei in Teilen als naturschutzfachlich hochwertig einzustufen. Er erfülle wichtige Schutzfunktionen in Zeiten des Klimawandels. Starkregenereignisse hätten am Grünten in den vergangenen Jahren zu erheblichen Schäden geführt. Der Bayerische Landtag habe in seinem wegweisenden Bergwaldbeschluss von 1984 beschlossen, dass Rodungen für neue Freizeiteinrichtungen oder Infrastrukturmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr zuzulassen sind. Im Oberallgäu soll gegenteiliges nun durch die Petition verhindert werden.
„Es kann nicht sein, dass in Zeiten der Klimakrise immer noch Rodungsgenehmigungen für neue Massentourismusprojekte ausgesprochen werden“, erläutert der Allgäuer BN-Regionalreferent Thomas Frey die Petition. „Viele Anwohner sehen die geplante Bergwaldrodung und Flächenversiegelung mit großer Sorge“, erläutert Adrian Gioja von der Bürgerinitiative „Rettet den Grünten“. Petent Wolfgang Tengel, Anwohner direkt unterhalb der neu geplanten Talstation mit Parkplätzen und Parkplatz, betont: „Wir hatten die letzten vier Jahre drei Hoch-wasser. Jetzt soll noch zusätzlich Fläche über uns versiegelt und Wald gerodet wer-den? Das kann nicht gut gehen."
Die Petenten bitten den bayerischen Landtag, sich im Sinne des Bergwaldbeschlusses gegen eine Bergwaldrodung im Zuge der geplanten „Grünten Bergwelt“ auszusprechen. Das Petitionsrecht gibt jedem Bürger die Möglichkeit, sich mit seinen Anliegen direkt an den Bayerischen Landtag zu wenden. Der jeweils zuständige Ausschuss beurteilt anschließend über das Gesuch der Bürger.