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Wird die Skisaison 2021/22 in Rettenberg-Kranzegg den gewohnten Betrieb aufnehmen? Über diese Frage entschied das Landgericht Kempten am 22. September 2021. Das Urteil fiel für BergWelt ernüchternd aus. Ungeklärte Nutzungsrechte an den Grundstücken lassen die Inbetriebnahme der Grünlifte nicht zu. Betreiberfamilie Hagenauer stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Damit scheiterte sie vor Gericht und steht somit vor ungewissen Zeiten.
Vorgeschichte des Rechtsstreits
Das Unternehmen sicherte sich 2019 die Dienstbarkeiten zum Betrieb der Lifte. Dazu zählen unter anderem der Bau und die Nutzung einer Kabinenbahn, welche Auslöser der Problematik ist. Diese wird über dem Grundstück von Eigentümer betrieben. Um das Betreibungsrecht an der Doppelsesselbahn zu übertragen, bedarf es zunächst einer Löschung im Grundbuch. Aufgrund dieser Klausel sei zwischen den beiden Parteien die Übergangsregelung strittig.
Vergebliche Einigungsversuche
„Warum der Grundstückseigentümer der Skibetrieb, der schon seit den 60er Jahren besteht, nun auf einmal stört, ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar“ fragt sich Familienmitglied Anja Hagenauer. Daraufhin bemühte sich BergWelt um eine einvernehmliche Lösung. Diese Versuche mündeten in ein gerichtliches Verfügungsverfahren. Nun fiel die Entscheidung gegen eine einstweilige Verfügung. Für den Richter ergab sich keine Dringlichkeit, um den Antrag stattzugeben.
Wie geht es nun weiter?
Es fehlt also weiter an der Zustimmung des Grundstückseigentümers Er habe zuletzt sogar Wartungsfahrten und -arbeiten an der Sesselbahn versucht zu unterbinden. Vorerst muss er sich nicht mehr weiter um den Nichtbetrieb des Lifts streiten. Das bedeutet für BergWelt eine ungewisse Zukunft. „Wir bekamen nach unserer ersten Skisaison viele positive Rückmeldungen aus der Region. Leider konnten wir vorigen Winter aufgrund der Corona-Pandemie nicht daran anschließen“, beklagt Frau Hagenauer. Kurzfristig muss die Unternehmerfamilie den Rückschlag hinnehmen und den Ausfall der diesjährigen Saison akzeptieren.