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Grundstückseigentümer klagt: „Hetzkampagne“ am Grünten
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Grundstückseigentümer klagt: „Hetzkampagne“ am Grünten

Symbolbild. Der Grünten im Oberallgäu. Foto: Marcus Baumann, pixelio.de
Symbolbild. Der Grünten im Oberallgäu. Foto: Marcus Baumann, pixelio.de

In diesem Winter wird es keine Skisaison an den Grüntenliften geben. Das teilte die Investorenfamilie Hagenauer am Montag in einer Pressemitteilung mit. Der Grund: Eine Entscheidung des Landgerichts Kempten vom 22. September. Demnacht stimmte der Eigentümer eines Grundstücks dem Betrieb nicht zu. Dieser hat sich nun auch zu Wort gemeldet.

Laut der Pressemitteilung der Investorenfamilie Hagenauer am Montag wird es wegen der Entscheidung des Langerichts Kempten vom 22. September keinen Skiebetrieb an den Grüntenliften geben. Demnach stimmte der Eigentümer des Grundstücks, über welches der Doppelsessellift am Grünten führt, einer Nutzung nicht zu. In einer eigenen Pressemitteilung stellt der Grundstückseigentümer die Situation nun etwas anders dar: „Das Interesse der Familie Hagenauer an einem weiteren Skibetrieb ist geheuchelt: Herr Hagenauer hatte 2019 über den damaligen vorläufigen Insolvenzverwalter selbst und aus freien Stücken die Löschung des Sesselliftanlagenbetriebsrechtes auf meinem Grundstück veranlasst."

Forcierter Rechtsstreit? 

Danach hätte er seinen Rechtsanwalt darüber informiert, dass der weitere Betrieb des Sesselliftes einer Einigung bedarf. Sein wichtigster Punkt sei gewesen, dass die Familie Hagenauer - wie bereits erklärt - auf die Rollglideranlage verzichtet und dies rechtsicher dokumentiert wird.

Laut der Pressemitteilung gab es während der letzten 1 ½ Jahren „keinen einzigen Versuch der Familie Hagenauer, eine einvernehmlich Lösung herzustellen". Es hätte noch nicht einmal den Versuch einer Kontaktaufnahme durch die Familie Hagenauer gegeben. Er selbst habe über verschiedene Kanäle Gespräche angeboten, zuletzt über die Landrätin.

Unlautere Berichterstattung seitens BergWelt?

Stattdessen wählten sie den Weg über das Landgericht Kempten. In dem Verhandlungstermin am Landgericht Kempten habe der Eigentümer sich bereit erklärt, den Betrieb des Sesselliftes zu erlauben, wenn die Familie Hagenauer die zugesagten Punkte, angepasst an die jetzige Planungssituation, bereit sei, zu beurkunden. 

Im Gegenvorschlag der Rechtsanwälte von Familie Hagenauer hat laut Grunstückseigentümer Müller eine „Wohlwollens-Erklärung" in Bezug auf seine Person gestanden. Müller sieht darin, dass die Hagenauers ihm damit angeboten hätten, „auf die jetzt losgetretene Kampagne gegen mich zu verzichten", so Müller in seiner Pressemitteilung. Er habe das so verstanden: „Die Familie Hagenauer hat eine öffentlichkeitswirksame Hetzkampagne gegen mich 'angekündigt', bzw. deren Fortführung, für den Fall dass ich den Betrieb des Sesselliftes nicht erlaube." Müller sieht darin eine versteckte Drohung, auf die er nicht eingegangen sei.

Fortbestehende Einigungsbereitschaft

Sein Angebot bestehe nach wie vor: Betrieb des Sesselliftes gegen "etwas Rücksichtnahme" auf seinen Ferienwohnungsvermietungsbetrieb wie auch auf alle anderen Anlieger und Anwohner bei Planung, Bau und Betrieb der neuen Anlage.

Auch wenn die Fronten sichtlich erhärtet sind, sei eine Einigung seitens des Grundstückeigentümers nicht ausgeschlossen. „Ich war immer und bin auch künftig bereit, über den Betrieb des Sesselliftes zu verhandeln, wenn Herr Martin Hagenauer deswegen auf mich zukommt“, sagt er in seinem Statement. Trotzdem mache er sich keine Hoffnung auf eine baldige Übereinkunft, da er seitens BergWelt kein Bestreben danach vermutet.

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