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Was am 23. April von Vertretern der Allgäuer Tourismuswirtschaft von der Bayerischen Staatsregierung gefordert wurde, wird nun Realität: Wie das bayerische Kabinett am Dienstag beschloss, soll eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und der Freizeiteinrichtungen erfolgen.
Schrittweise Öffnung unter strengen Auflagen
Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie im Außenbereich, wie Biergärten oder Alpen und ab dem 25. Mai Restaurants im Innenbereich Mai öffnen. Am 30. Mai, zum Pfingstwochenende, ist vorgesehen, dass auch wieder das Gastgewerbe öffnen darf, von Hotels über Ferienwohnungen bis hin zu Campingplätzen und Hütten. Mit der Öffnung verbunden sind strenge Hygieneauflagen, unter anderem bleiben Spas, Sauna, Schwimmbäder und andere Angebote der gemeinschaftlichen Nutzung geschlossen.
Touristische Angebot wieder in vollem Umfang verfügbar
Nicht nur Gastgeber, auch Gastronomen und Freizeitanbieter unterliegen dabei einem strengen Hygieneschutzkonzept. Das touristische Angebot kann ab dem 30. Mai wieder in vollem Umfang genutzt werden. Dazu gehören die Sehenswürdigkeiten wie Schlösser, die Bergbahnen oder auch die Forggenseeschifffahrt. Das teilte die Allgäu GmbH am Dienstag mit.
„Wir sind erleichtert nun eine verlässliche Perspektive vorliegen zu haben, denn nur so können wir unseren Wiedereinstieg vorantreiben und das Allgäu freut sich als verlässlicher Gastgeber auf die Urlauber“, meint Klaus Holetschek, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Allgäu GmbH.