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Unternehmen aus dem Allgäu haben seit Juli 2020 fast 364 Millionen Euro an Überbrückungshilfen erhalten. „Diese Summe verdeutlicht, wie sehr die Auswirkungen der Corona-Krise unsere Wirtschaft belasten“, sagt Gerhard Pfeifer, stellvertretender Präsident der IHK Schwaben. „Vor allem, wenn man bedenkt, dass damit nur ein Teil der Verluste und Kosten unserer Betriebe abgedeckt werden.“ Die Fördersumme umfasst die Überbrückungshilfe 1, 2 und 3, die bayerische November- und Dezemberhilfe sowie die Neustarthilfe. Insgesamt haben Unternehmen aus dem Allgäu bisher fast 15.700 Anträge auf Corona-Hilfen gestellt.
Die Überbrückungshilfen sind das zentrale Programm der Bundesregierung, um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen abzufedern. Ab Mitte Juli können Anträge für die Überbrückungshilfe 3 plus sowie die Neustarthilfe plus für Soloselbstständige beantragt werden. Derzeit werden die Gelder aus der dritten Förderphase, die Verluste im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 ausgleichen sollen, ausgezahlt. Allein im Rahmen dieser Überbrückungshilfe 3 sind bisher mehr als 174 Millionen Euro an Unternehmen aus dem Allgäu geflossen – deutlich mehr als in den Phasen zuvor. So ist die Fördersumme im Vergleich zur Überbrückungshilfe 2 (September bis Dezember 2020), als gut 23 Millionen Euro ins Allgäu gingen, fast mehr als das Siebenfache gestiegen. Im Allgäu wurden rund fast 2.800 Anträge auf Überbrückungshilfe 3 gestellt. Wird der Antrag bewilligt, gibt es im Schnitt rund 62.500 Euro für die Unternehmen. Die Überbrückungshilfe wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Deshalb sind die Anforderungen im Allgäu gestiegen
Grund für den Anstieg der Förderung sind grundsätzliche Änderungen am Programm. Die Überbrückungshilfe 3 war nach anfänglicher Kritik aus der Wirtschaft angepasst worden. „Die Politik hat nachgebessert, die Hilfen erweitert und vereinfacht. Es war wichtig, mit der Überbrückungshilfe 3 die Unternehmen in den Fokus zu stellen, deren Geschäftsgrundlage über Monate fast vollständig genommen wurde“, sagt Pfeifer.
Welche Bedeutung die Förderprogramme für die bayerisch-schwäbische Wirtschaft haben, hat zuletzt auch die IHK-Konjunkturumfrage gezeigt. 37 Prozent der schwäbischen Unternehmen beurteilten ihre Geschäftslage im Frühjahr 2021 mit gut und damit wesentlich positiver als noch im Herbst 2020. Allerdings ist gerade für die Branchen, die der Lockdown besonders betroffen hat, eine Verlängerung der Hilfen entscheidend für die künftige Entwicklung. „Viele Unternehmen im innerstädtischen Einzelhandel sowie im Reise- und Gastgewerbe werden noch lange mit den wirtschaftlichen Folgen des monatelangen Lockdowns kämpfen“, sagt der stellvertretende Präsident. „Wir begrüßen daher, dass es mit der Überbrückungshilfe 3 Plus und der Neustarthilfe Plus neue Förderprogramme gibt. Das wird vielen Unternehmen helfen, finanzielle Engpässe zu überwinden und ihre Existenzen zu sichern. Jetzt kommt es darauf an, dass die Anträge zügig gestellt werden können, damit die dringend benötigten Gelder weiter fließen“, betont Pfeifer.
IHK rät Hilfsangebote zu nutzen
Bayernweit waren seit Juli 2020 mehr als sechs Milliarden Euro Corona-Hilfen ausbezahlt worden. Rund 47 Prozent der bewilligten Gelder gingen an Antragsteller aus dem Gastgewerbe. Mit rund zwölf Prozent folgen der Handel sowie die Kultur- und Veranstaltungsbranche. Ähnlich teilen sich die Hilfen in Bayerisch-Schwaben auf. Hier wurden knapp 34.000 Antragsteller mit mehr als 763 Millionen Euro unterstützt. „Die verlängerten Hilfszahlungen des Staates sind keine Almosen, sondern der Ausgleich für oft monatelanges Berufsverbot. Allen unverschuldet in Not geratenen Unternehmen raten wir, die Wirtschaftshilfen unbedingt zu nutzen“, appelliert der Vertreter des IHK-Präsidenten im Allgäu.
Diese Fördermöglichkeiten gibt es
Bund und Länder haben seit Beginn der Corona-Krise eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen geschaffen. Im vergangenen Sommer hat die Überbrückungshilfe 1 die Corona-Soforthilfe abgelöst. Es folgten die Überbrückungshilfe 2 und 3. Weitere Förderangebote 2020 waren die November- und Dezemberhilfen des Bundes, die Oktoberhilfe des Freistaates sowie die Neustarthilfe für Soloselbstständige. Hinzu kommen das Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur, verschiedene Stundungsmöglichkeiten von Steuern und Sozialbeiträgen sowie das gesamte Förderinstrumentarium der staatlichen Förderbanken KfW und LfA, das über die Hausbanken abgerufen werden kann. „Im internationalen Vergleich schneiden die deutschen Wirtschaftshilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 150 Milliarden Euro gut ab“, sagt Pfeifer. „Es ist bemerkenswert, dass sich die Politik mit sehr großen Summen für die Stabilisierung der Wirtschaft exponiert hat, auch wenn es immer noch vereinzelt Unternehmen geben wird, die leer ausgehen“.