Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) kritisiert den jüngsten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums der EEG-Umlage. Dieser sieht eine Neuregelung der Ausnahmen für energieintensive Betriebe vor. Grund für die Kritik sind gravierende Verschärfungen bei der Umsetzung der Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien (EEAG) in deutsches Recht.
vbw kritisiert vermehrte Belastung für stromintensive Industrie
„Die EU-Leitlinien brachten bereits deutliche Belastungen für die stromintensive Industrie. Durch die Einführung von Positivlisten werden die anspruchsberechtigten Unternehmen deutlich reduziert. Das wird einige hundert stromintensive Betriebe betreffen. Hinzu kommt die Anhebung des Eigenbehalts auf 15 Prozent der EEG-Umlage. Für viele Betriebe ist das mehr als eine Verzehnfachung der Kosten. Wenn jetzt noch die Zugangsschwelle von 14 Prozent auf 16 Prozent und ab 2016 sogar auf 17 Prozent der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung erhöht werden soll und zudem noch die Verdoppelung des zu zahlenden Mindestbeitrags geplant ist, sind das völlig inakzeptable neue Belastungen für die stromintensive Industrie“, warnte Brossardt.
vbw zu den Gefahren des neuen EEG-Entwurfs
Die Anhebung der Zugangsschwelle würde die Unternehmen auch deshalb besonders hart treffen, weil künftig ihre Bruttowertschöpfung ohne Abzug der Personalkosten für Zeitarbeitsverhältnisse gerechnet werden soll. „Die Erhöhung des bisherigen Schwellenwerts um zwei beziehungsweise drei Prozentpunkte und die gleichzeitige Vergrößerung des Nenners ist eine Scherenbewegung, die das Erreichen des Zugangs zu der Besonderen Ausgleichsregelung massiv erschwert. Hierdurch werden noch einmal mehrere hundert stromintensive Unternehmen herausfallen. Wir können uns nicht leisten, mit der EEG-Novelle einen großen Anteil von Unternehmen, die produktionsbedingt auf viel Strom angewiesen sind, im internationalen Wettbewerb massiv zu benachteiligen. Folge wären die Einleitung einer Deindustrialisierung unseres Wirtschaftsstandorts und der Verlust hunderttausender Arbeitsplätze“, so Brossardt.
Vbw fordert Bundesregierung zum Handeln auf
Statt die EU-Vorgabe für das EEG zu verschärfen, verlangt Brossardt von der Bundesregierung, sich darum zu bemühen, die EU-Leitlinien durch sachgerechte Regelungen in deutsches Recht umzusetzen, beispielsweise beim Nachweis der besonderen Strom- und Handelsintensität. Außerdem fordert die vbw einen gleitenden Einstieg in die Besondere Ausgleichsregelung, um jähe Kostensprünge zu vermeiden. „Es ist widersinnig, wenn sich Bundeswirtschaftsminister Gabriel in Brüssel zunächst für unsere stromintensive Wirtschaft einsetzt, dann aber bei der Umsetzung der Vereinbarung in deutsches Recht die Verhandlungserfolge wieder vernichtet. Die Bundesregierung hatte wiederholt betont, die stromintensive Wirtschaft vor Nachteilen im internationalen Wettbewerb zu schützen. Ich appelliere an sie, jetzt Wort zu halten“, so der Hauptgeschäftsführer Brossardt.