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von Martina Lakotta, Online-Redaktion
Die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien rückt immer näher. Auch die deutschen Kicker-Fans blicken dem anstehenden Ereignis freudig entgegen. Doch wegen der Zeitverschiebung werden viele Spiele nach deutscher Zeit erst am späten Abend oder sogar nachts angepfiffen. Damit beispielsweise auch Schichtarbeiter die Fußball-WM miterleben können, gibt es verschiedene betriebsspezifische Lösungen, wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) erläutert.
Spätere Frühschicht oder Monitore in Pausenräumen während Fußball-WM
Manche Firmen stellen während der Fußball-WM Monitore in Pausenräumen oder Kantinen auf. So können Mitarbeiter in Spätschichten während der regulären Pausenzeiten beim Spielverlauf dabei sein. „Möglich ist auch, wegen eines späten Spielbeginns die Frühschicht einmal später beginnen zu lassen. Gerade in der Metall- und Elektro-Industrie können die Arbeitszeiten sehr flexibel gestaltet werden“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw und der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm.
Arbeitsrecht gilt auch während Fußball-WM 2014
Trotzdem weisen die Verbände daraufhin, dass das deutsche Arbeitsrecht auch für die Fußballweltmeisterschaft in Südamerika nicht aussetzt. Gibt es keine betriebsinterne Regelung, haben Mitarbeiter kein Recht darauf, ihre Schichten zu verschieben. „Die Unternehmen können ihre Arbeitsplanung nicht auf die Fußball-WM ausrichten. Wichtig ist, dass die betrieblichen Abläufe durch die WM nicht gestört oder gar unterbrochen werden. Gibt es keine betriebliche Vereinbarung, muss ein Arbeitnehmer pünktlich zur Spät- oder Frühschicht erscheinen, auch wenn sich dies mit der Übertragung eines wichtigen Spiels überschneidet“, so Brossardt.
Arbeitgeber gestatten WM-Spiele in Fernsehen, Internet oder Radio mitzuverfolgen
Doch die meisten Arbeitgeber erlauben es, die Spiele im Fernsehen, Internet oder Radio mitzuverfolgen. Regelungen zur beschränkten privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz bleiben aber grundsätzlich bestehen. Auch Hörfunkübertragungen dürfen in der Regel nur dann angehört werden, wenn das mit der Art der Tätigkeit zu vereinbaren ist. Auch die Kollegen dürfen sich dadurch nicht gestört fühlen.
Kein spezieller Urlaubsanspruch während Fußball-WM 2014
Prinzipiell können Arbeitnehmer während des Fußball-Turniers natürlich Urlaub nehmen. Einen speziellen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Das heißt. Der Urlaubsantrag muss wie üblich mit den Kollegen abgestimmt sein und kann verwehrt werden, wenn dringende Firmenbelange dem entgegenstehen.