Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
bayme vbm-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt übt wiederholt Kritik am Mindestlohn. Er sieht in dem hohen Aufwand, den die gesetzliche Regelung mitbringt, eine große Belastung für Unternehmen: „Der Mindestlohn hat eine Bürokratie-Lawine ausgelöst. Die Aufzeichnungspflichten für die Unternehmen sind sehr umfangreich und belastend. Besonders groß ist der Aufwand bei der Auftraggeberhaftung für die Mindestlohnbezahlung von Subunternehmen.“ Diese hat bei 46,1 Prozent der befragten Unternehmen zu bürokratischem Mehraufwand geführt, für 23,3 Prozent sogar zu erheblichen Mehrbelastungen. Auch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten sorgt bei vielen bayerischen M+E Betrieben für Unmut: 45,5 Prozent konstatieren hierbei Mehraufwand.
Brossardt findet klare Worte: "Die Einführung des Mindestlohns war falsch“
Darüber hinaus belegt die Umfrage die negativen Auswirkungen des Mindest-lohns auf das Praktika-Angebot der Unternehmen. Von den knapp 80 Prozent der Firmen, die grundsätzlich Praktikanten einstellen, hat jede zweite das Prak-tika-Angebot infolge der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns ein-geschränkt: 15,5 Prozent der bayerischen M+E Unternehmen bieten keine freiwilligen, sondern nur noch Pflicht-Praktika an. 23,9 Prozent beschränken die Dauer der Praktika auf maximal drei Monate. 16,2 Prozent bieten weniger freiwillige Praktika an als zuvor. „Der Mindestlohn verbaut gerade jungen Men-schen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, er vervielfacht die Bürokratie, führt zu Rechtsunsicherheit und zu einem sprunghaften Anstieg der Arbeitskosten. Es bleibt dabei: Die Einführung des Mindestlohns war falsch“, so Brossardt.
Brossardt findet klare Worte: "Die Einführung des Mindestlohns war falsch“
Darüber hinaus belegt die Umfrage die negativen Auswirkungen des Mindest-lohns auf das Praktika-Angebot der Unternehmen. Von den knapp 80 Prozent der Firmen, die grundsätzlich Praktikanten einstellen, hat jede zweite das Prak-tika-Angebot infolge der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns ein-geschränkt: 15,5 Prozent der bayerischen M+E Unternehmen bieten keine freiwilligen, sondern nur noch Pflicht-Praktika an. 23,9 Prozent beschränken die Dauer der Praktika auf maximal drei Monate. 16,2 Prozent bieten weniger freiwillige Praktika an als zuvor. „Der Mindestlohn verbaut gerade jungen Men-schen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, er vervielfacht die Bürokratie, führt zu Rechtsunsicherheit und zu einem sprunghaften Anstieg der Arbeitskosten. Es bleibt dabei: Die Einführung des Mindestlohns war falsch“, so Brossardt.
Hintergrund: Regelung zum gesetzlichen Mindestlohn seit Januar 2015 in Kraft
Erstmals gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. 3,7 Millionen Menschen sind von dieser gesetzlichen Regelung auf Arbeitnehmerseite betroffen. Mit dem Mindestlohngesetz soll eine angemessene Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer sichergestellt werden. Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Das Mindestlohngesetz sieht strenge Dokumentationspflichten für Arbeitgeber vor. Sie müssen in bestimmten Bereichen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Dokumentationspflichten werden auf Beschäftigte in Bereichen konzentriert, bei denen aufgrund des Verdienstes das Risiko für einen Mindestlohnverstoß höher ist.