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Schon seit geraumer Zeit ist das Thema in aller Munde. Die Rede ist natürlich von SEPA. Ab dem 1. Februar 2014 ist es soweit: Dann dürfen Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften nur noch im neuen SEPA-Format annehmen. Doch längst nicht alle sind dafür bereit. Zahlreiche Vereine, kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen haben sich darauf noch nicht eingestellt. Ihnen drohen Liquiditäts-Probleme.
Über die Hälfte der deutschen Vereine noch nicht für SEPA bereit
Im Juli 2013 befragte das Forschungsinstitut ibi research zahlreiche Unternehmen und Vereine. Das Ergebnis ist erschreckend: Denn über ein Fünftel der Befragten hat noch nie etwas von SEPA (Single Euro Payments Area) gehört. Bestenfalls haben sie eine vage Vorstellung von der Thematik. So wird für Lastschriften künftig eine Gläubiger-ID (Identifikationsnummer) nötig sein. Diese wurde nach Angaben der Bundesbank im August 2013 in Deutschland erst an 156.000 Vereine vergeben. Doch bundesweit gibt es rund 580.000 Vereine. Dabei ist es unentbehrlich sich auf die SEPA-Umstellung vorzubereiten. Denn sonst könnte es Anfang kommenden Jahres zu Liquiditäts-Engpässen kommen. Besagter Fall könnte eintreten, wenn beispielsweise die Mitgliederbeiträge nicht mehr fließen. Um Probleme wie dieses vorzubeugen, erläutert die Postbank die wichtigsten Schritte zur SEPA-Umstellung.
Postbank erinnert an Beantragung der Gläubiger-ID für SEPA
Die Generalvoraussetzung, künftig überhaupt Geld einziehen zu dürfen, ist die erwähnte Gläubiger-ID. Mit Hilfe dieser Nummer wird jeder Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert. Sie kann nur über die Internetseite der Bundesbank beantragt werden. Darüber hinaus ist auch eine Inkasso-Vereinbarung mit der Hausbank abzuschließen.
Bedeutung der SEPA-Mandate bei neuen Vereinsmitgliedern
Und auch bei neuen Vereinsmitgliedern gibt es etwas zu beachten: Besteht bei ihnen noch keine Einzugs-Ermächtigung müssen Vereine die sogenannten SEPA-Mandate verwenden. „Ein Mandat umfasst sowohl die schriftliche Zustimmung des Vereinsmitglieds zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift, als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungs-Dienstleister zur Einlösung der Zahlung“, erläutert Volker Eßler von der Postbank. Bestehende schriftliche Einzugs-Ermächtigungen können hingegen auf SEPA-Mandate umgestellt werden. Allerdings muss der Verein, das Unternehmen oder die Verwaltung Mitglieder und Kunden schriftlich vor dem ersten Einzu darüber informieren. Hierbei müssen Gläubiger-ID und „;Mandatsreferenz“ angegeben werden. Die Mandatsreferenz wiederum ist ein vom Zahlungs-Empfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Als Beispiel hierfür könnte man die Mitgliedsnummer der jeweiligen Person aufführen.
Mit SEPA löst IBAN die Kontonummern und Bankleitzahlen ab
Ab dem 1. Februar 2014 ist es dann auch vorbei mit den alten Kontonummern und Bankleitzahlen. An ihre Stelle wird die IBAN (International Bank Account Number) rücken. Bei der IBAN handelt es sich um eine 22-stellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Die IBAN in Deutschland setzt sich dann immer wie folgt zusammen: Vorneweg steht das Länder-Kennzeichen „DE“, gefolgt von zwei Prüfziffern, der Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer. Sollte die bisherige Kontonummer weniger Stellen haben, dann wird diese vorn mit Nullen auf zehn Stellen aufgefüllt.
Separate IBAN je Konto durch SEPA
Sollte ein Verein mehrere Konten haben, dann wird für jedes Konto auch eine separate IBAN vergeben. Unter anderem bietet die deutsche Kreditwirtschaft verschiedene automatisierte Lösungen für die Stammdaten-Konvertierung an. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis Ende Januar 2016 zudem der BIC (Business Identifier Code) erforderlich.
Vereine sollen SEPA-Vorbereitungen nicht länger aufschieben
Bis zum 1. Februar 2014 ist es gar nicht mehr allzu lange hin. Und jeder weiß wie schnell die Zeit vergehen kann. Daher ist es überaus wichtig, dass alle Unternehmen und Vereine spätestens jetzt mit den Vorbereitungen für die Umstellung auf SEPA beginnen. Die wichtigsten Schritte findet man auch zusammengefasst auf der Webseite der Postbank. Der Postbank Experte Volker Eßler empfiehlt: „Führen Sie bereits vor dem Umstellungstermin die ersten SEPA-Überweisungen und –Lastschriften aus, damit ab 1. Februar 2014 der Zahlungsverkehr weiterhin reibungslos verläuft.“