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Herr Remmele, wer muss überhaupt auf das neue Zahlungsverfahren SEPA umstellen?
Remmele: SEPA betrifft alle Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Behörden, aber auch alle Verbraucher, da alle Zahlungen erhalten oder selbst Geld überweisen. Dabei geht es nicht nur um den Zahlungsverkehr ins Ausland, sondern auch in Deutschland. Die Großunternehmen haben bereits Vorkehrungen getroffen, viele kleinere Unternehmen und Vereine aber noch nicht.
Was sollten Unternehmen und Vereine als Erstes tun, wenn Sie bislang noch nicht in Sachen SEPA-Umstellung tätig geworden sind?
Remmele: Zunächst sollte man umgehend den Kundenberater der Hausbank kontaktieren. Hier gibt es auch Checklisten, die chronologisch abgearbeitet werden können. Wer Lastschriften einzieht, muss schnellstmöglich über die Webseite der Deutschen Bundesbank eine Identifikationsnummer, kurz Gläubiger-ID, beantragen.
Das klingt nach viel Arbeit. Wie viel Zeit sollte man für die Umstellung einplanen?
Remmele: Das variiert je nach Größe Ihrer Organisation. Da es hierbei aber um komplett neue Prozesse in der Buchhaltung und im Zahlungsverkehr geht, ist Eile geboten. So müssen IBAN und BIC – die europaweit standardisierte Kontonummer und Bankleitzahl – der Geschäftspartner eingeholt sowie SEPA-Mandate für Lastschriften laufend verwaltet werden. Hinzu kommt, dass der Kunde spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über die Abbuchung zu informieren ist. Oft müssen auch Software und die IT angepasst werden, denn SEPA erfordert größere Datensätze.
Wären bei einer solchen Umstellung nicht auch Testläufe sinnvoll?
Remmele: Ja, das macht Sinn, aber dafür ist die Zeit mittlerweile sehr knapp bemessen. Wer noch mit einem Testlauf arbeiten möchte, muss sich sputen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen bis zum Stichtag noch nicht auf SEPA umgestellt hat?
Remmele: Das hängt davon ab, welche Systeme das Unternehmen verwendet. Im schlimmsten Fall kann es zu Zahlungsstockungen und eventuell zu Liquiditätsengpässen kommen. Das ist eine ernste Gefahr, die nicht unterschätzt werden sollte. Im Übrigen gibt es keine Übergangsfrist oder keinen Plan B. Die Unternehmen kommen nicht um SEPA herum. Die Umstellung kommt zum 1. Februar 2014, das ist gesetzlich verankert.