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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Zur diesjährigen Planfertiger-Besprechung mit dem Thema „Bauen im Bestand“ begrüßte die Landrätin Maria Rita Zinnecker im Landratsamt Ostallgäu mehr als 90 Teilnehmer. Das weite Spektrum an Aufgaben beim Bauen im Bestand hat eine ebenso große Bedeutung wie das Thema Neubauten. Die verschiedenen Probleme, die beim Umbau alter Bausubstanzen entstehen können, wurden von den Referenten vorgestellt und Lösungsansätzen diskutiert.
Vielseitige Problematiken im Bereich des Brandschutzes
Vor allem im Bereich des Brandschutzes gibt es einige knifflige Probleme, die es zu lösen gilt. Erschwert wird dies auch durch die die Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, die die Vorgenerationen hinterlassen haben. Sie alle werfen verschiedene brandschutztechnische Probleme auf. Romana Scheidl von der Bayerischen Versicherungskammer ging in ihrem Vortrag “Umgang mit Bestandsbauten und Sonderbauten im Bestand“ auf die vielfältigen Problematiken beim Thema Brandschutz in Bestandsbauten ein. Insbesondere das Problem, wann überhaupt Bestandsschutz besteht, wurde hierbei angesprochen. Anhand von Praxisbeispielen präsentierte Scheidl Lösungsmöglichkeiten, wie bei bestandsgeschützten Anlagen dennoch zufriedenstellende Brandschutzkonzepte entwickelt werden können.
Meggle stellt Lösungsmöglichkeiten für das Abstandsflächenrecht vor
Dipl. Ing. (FH)-Architekt Franz-Xaver Meggle vom Staatlichen Bauamt des Landkreises betrachtete in seinem Vortrag „Abstandsflächenrecht“ momentane Bestandsfälle aus der Praxis und stellte anhand der neuesten Rechtsprechung Lösungschancen auch für umfassende Probleme des Abstandsflächenrechts vor.
Bayerische Kompensations-Verordnung mit neuen Regelungen
Die neuesten Regelungen der Bayerischen Kompensations-Verordnung wurden von Martina Müller (Untere Naturschutzbehörde des Landkreises) vorgestellt. Laut dem Bundesnaturschutz-Gesetz sind wesentliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bereits im Vorfeld zu vermeiden, nachrangig sollen sie durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen entschädigt werden. Die Bayerische Kompensations-Verordnung, die gleiche Standards für die Anwendung der Eingriffsregelung in Bayern setzt, gilt ab dem 1. September 2014.