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Eltern von Kleinkindern im Alter von 1 bis 3 Jahren haben ab August gegenüber ihrer Wohn-ortgemeinde einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ebenso bei Kindern unter einem Jahr, wenn sie den Platz zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit benötigen. Krippen sind aus der Kinderbetreuung nicht mehr wegzudenken. Eltern benötigen gute Betreuungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine ausführliche Elternbefragung durch das Landratsamt bestätigte einen Bedarf in Höhe von rund 700 Plätzen. Zudem ist der Ausbau noch nicht abgeschlossen, ab dem Betreuungsjahr 2014/2015 werden nochmals mehr als 100 neue Plätze im Landkreis zur Verfügung stehen.
Mehr Plätze als Anmeldungen
Nach dem bisherigen Stand der Anmeldungen in den Kinderkrippen des Landkreises stehen derzeit noch knapp 80 Plätze für Eltern zur Verfügung, die eine Aufnahme ihres Kindes im laufenden Betreuungsjahr wünschen. Erfahrungswerte zeigen, dass diese auch gebraucht werden. Im Landkreis gibt es mittlerweile einige Gemeinden, Märkte und Städte, die bereits heute mit ihrem Platzangebot auf sehr hohem Niveau liegen. Als Vorreiter im Landkreis stehen Osterzell, Irsee und Kaltental für einen konsequenten Ausbau an Plätzen, in diesen Gemeinden werden Versorgungsquoten für Ein- und Zweijährige von über 50 Prozent erreicht. Spitzenreiter sind Osterzell und Mauerstetten, in denen künftig alle Kinder der Altersklasse einen Platz in Anspruch nehmen könnten. In den sechs Gemeinden, die aufgrund zu geringer Nachfrage und zu geringer Kinderanzahlen keine eigene Krippe eröffnen, stehen durch Kooperationen für Eltern aus diesen Kommunen dennoch passende Betreuungslösungen im Nahbereich zur Verfügung.