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von Simon Mayer, Online-Redaktion
Von dem Brunnen in Schwangau hängt die Trinkwasserversorgung von fast 15.000 Füssener Bürgern ab. Die Neuausweisung eines ordnungsgemäßen Trinkwasserschutzgebietes schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, diese weiterhin mit einwandfreiem Trinkwasser versorgen zu können. Aufgrund zahlreicher Bedenken gegen das Schutzgebiet wurden vom Landratsamt auch immer wieder Alternativen angeboten. Trotz über zehnjährigen Verhandlungen und intensiver Bemühungen konnten sich die Kritiker aber nicht auf eine Alternative einigen. Füssen verfügt selbst über keine eigenen Quellen, die zur Ausweisung als Trinkwasserschutzgebiet geeignet sind.
Verfahren verlief Ordnungsgemäß
Vor Ausweisung des Schutzgebietes wurden von einem Ingenieurbüro und dem Wasserwirtschaftsamt die Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit bestätigt. Die Füssener Brunnen sind seit 30 Jahren in Betrieb und haben eine gute Wasserqualität. Auch der Tourismusbetrieb hat bisher nicht zur Beeinträchtigung der Brunnen geführt.
Folgen für den Umkreis des Wasserschutzgebiets
Das Wasserschutzgebiet enthält drei Zonen. Zone I beinhaltet die besonders geschützten eingezäunten Brunnenbereiche. In Zone II darf beispielsweise keine Beweidung und Begüllung stattfinden, um den Eintrag von coliformen Keimen zu verhindern. Zone III soll vor Beeinträchtigungen, insbesondere vor Bodeneingriffen schützen, die die Überdeckung des Grundwassers beeinträchtigen. So gelten in dieser Zone besondere Beschränkungen, wie für die Bebauung oder den Straßenbau. Zudem können in Wasserschutzgebieten keine Infrastrukturmaßnahmen vorgenommen werden. Diese Probleme zeigt auch der Fall Augsburg. Hier soll die Osttangente gefährlich nahe an dem Wasserschutzgebiet vorbeiführen. Geplant ist eine vierspurige Autobahn zwischen der A8 bei Derching und der Bundesstraße 17 bei Königsbrunn.
Grund- und Trinkwasser sind besonders kostbare Ressourcen
In Bayern wird fast das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen. Der Schutz des Grundwassers hat daher höchste Priorität. Zum Schutz des Grundwassers ist es erforderlich, Wasserschutzgebiete auszuweisen. Der Durchschnittsverbrauch von Trinkwasser in Bayern beträgt 120 Liter pro Tag und Person. In Bayern sind nur rund fünf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, im Bundesdurchschnitt sind es rund 13 Prozent.