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Im bayerischen Landtag wurde in erster Lesung ein neuer Gesetzentwurf eingebracht. Konkret geht es um die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Hinblick zur Aufnahme einer neuen Regelung zur Kurbeitragsfähigkeit. Diese sollen für Gäste zu überregionalen ÖPNV-Leistungen genutzt werden können. Ziel der Neuregelung im KAG ist, den geänderten Bedürfnissen von Kurgästen vor allem bezüglich Mobilität und Vernetzung gerecht zu werden. Hierfür hat sich auch Klaus Holetschek, Mitglied des Landtags und Vorsitzender des Tourismusverbands Allgäu/Bayerisch-Schwaben sowie des Bayerischen Heilbäder-Verbands eingesetzt.
So können Kommunen sparen
Künftig soll es den Orten erlaubt sein, ihre Einnahmen aus Kurabgaben auch zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs zu nutzen. Dazu soll es für ortsübergreifende Veranstaltungen und Erholungsangebote in der Region verwendet werden dürfen. Der entsprechende Entwurf zur Anpassung der gesetzlichen Regelungen wurde von der CSU und den Freien Wählern in den Bayerischen Landtag eingebracht. Klaus Holetschek erklärte dazu: „Wenn Gemeinden ihren Gästen kostenlose Fahrten anbieten wollen, müssen sie das bald nicht mehr aus der eigenen Tasche zahlen, sondern können bei der Finanzierung auf die Kurbeiträge zurückgreifen. Dass die zweckgebundenen Tourismusabgaben bislang nicht für ortsübergreifende Erholungsangebote in unseren Urlaubsregionen verwendet werden können, ist ebenfalls aus der Zeit gefallen.“
Tourismusdirektion Füssen lobt den Vorschlag
Starke Unterstützung für diese Gesetzesänderung erhält Holetschek auch aus dem Allgäu. „Wir setzen uns für nachhaltige Mobilität, Qualität und Serviceverbesserung bei unseren Gästeangeboten ein“, unterstrich Stefan Fredlmeier, Tourismusdirektor in Füssen, „die Gesetzesänderung kommt somit direkt unseren Gästen zugute. Wir freuen uns über diese Initiative für den Tourismus in Bayern.“ Nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs haben prädikatisierte Gemeinden dann die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsverbindungen wie zu Seen, Wanderwegen oder auch innerhalb der Gemeinde via Kurbeitrag mitzufinanzieren. Ein kostenloser ÖPNV könnte auch in die Leistungen einer Gästekarte mitaufgenommen werden. Aus der Sicht Klaus Holetscheks ein wichtiger Schritt, um die bayerischen Kurregionen weiterhin attraktiv zu gestalten, die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern und das Thema Mobilität umweltgerecht weiterzuentwickeln.