Die Stadt Kaufbeuren hat den Inzidenzwert von 100 überschritten. Die daraufhin zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach den Regelungen der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ausschlaggebend für die in Kaufbeuren umzusetzenden Maßnahmen, die ab 26.10.2020 ab 0:00 Uhr gelten, ist die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite bekannt gegebene Einordnung in der bayerischen Corona-Ampel.
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Die bisherigen Regelungen in Bezug auf Hygiene und Abstand beispielsweise in Vereinssport und Kulturveranstaltungen bleiben wie gehabt in Kraft. Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 100 pro 100.000 Einwohner überschreiten, gilt zusätzlich:
Private Feiern
Gastronomie
Maskenpflicht an hoch frequentierten Orten Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen. Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!
Verkehr
Arbeitsplatz
Maskenpflicht in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Maskenpflicht in Schulen
Maskenpflicht in der Hochschulen
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