Der Landkreis Ostallgäu hat am 26. Oktober die Inzidenz von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten. Es gilt damit die kürzlich von der Staatsregierung neu eingeführte Stufe „dunkelrot“ der Bayerischen Corona- Ampel.
Diese neuen Maßnahmen gelten für das Ostallgäu Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen. Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!
Mit der neuen Stufe treten für die Bürger im Ostallgäu weitere Regeln automatisch in Kraft. Im Bereich der Gastronomie sieht die Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine längere Sperrstunde vor. Sie gilt nun von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens. Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Während der Sperrstunde ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken jedoch erlaubt.
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Aber nicht nur die Sperrstunde ändert sich: Es gelten nun auch strengere Werte für Veranstaltungen wie beispielsweise Vereins- und Parteisitzungen sowie in Kulturstätten und Kinos. Dort sind – wie für Tagungen, Messen und Kongresse – nun maximal 50 Personen als Teilnehmer erlaubt, unabhängig vom eigenen Hygienekonzept. Auch bei Sportveranstaltungen wird die Zuschauerzahl auf 50 begrenzt.
Private Feiern weiter nur mit fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Hausständen
Private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder ähnliche Veranstaltungen, ob zu Hause oder in der Gaststätte, sind weiterhin nur für fünf Personen oder Angehörigen von maximal zwei Hausständen möglich. Sollten die Inzidenzzahlen wieder unter den Wert von 100 fallen, gelten die obigen Regeln nach dem Wortlaut der Verordnung noch weitere sechs Tage vom Zeitpunkt der Unterschreitung an. Diese Nachwirkung der Geltungsdauer ist auch für die Regelungen zu den Inzidenzgrenzwerten 50 und 35 festgelegt.
Der Landkreis Ostallgäu hat am 26. Oktober die Inzidenz von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten. Es gilt damit die kürzlich von der Staatsregierung neu eingeführte Stufe „dunkelrot“ der Bayerischen Corona- Ampel.
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Private Feiern weiter nur mit fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Hausständen
Private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder ähnliche Veranstaltungen, ob zu Hause oder in der Gaststätte, sind weiterhin nur für fünf Personen oder Angehörigen von maximal zwei Hausständen möglich. Sollten die Inzidenzzahlen wieder unter den Wert von 100 fallen, gelten die obigen Regeln nach dem Wortlaut der Verordnung noch weitere sechs Tage vom Zeitpunkt der Unterschreitung an. Diese Nachwirkung der Geltungsdauer ist auch für die Regelungen zu den Inzidenzgrenzwerten 50 und 35 festgelegt.